Seniorenbeiratswahl 2023

 
Die Wahl des Heppenheimer Seniorenbeirats findet am 16. Juli 2023 statt.
 
Der Heppenheimer Seniorenbeirat besteht aus 9 Mitgliedern. Er ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre. Er berät die Organe der Stadt in den Angelegenheiten, welche speziell die Belange der älteren Einwohnerinnen und Einwohner berühren.
 
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
  • Stärkung der Rechte der Seniorinnen und Senioren auf Selbstbestimmung und ihre Einbindung in die Gesellschaft
  • Verbesserung der Lebensqualität im Alter
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs mit anderen regionalen Seniorenbeiräten
  • Zusammenarbeit mit politischen Gremien
  • Mitwirkung bei der Gestaltung der Seniorenpolitik in der Stadt
Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch sowie konfessionell neutral und unabhängig. Gewählt wird der Seniorenbeirat in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von 5 Jahren. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich per Briefwahl.
 
 

23.03.2023 Informationen zur Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023

Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren der Kreisstadt Heppenheim,

die Gestaltung einer generationsübergreifenden lebendigen Stadt kann nur gemeinsam mit den älteren Menschen beschritten werden und es macht Sinn, von ihrer großen Lebenserfahrung und ihrem Wissen zu profitieren. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2008 erstmals ein Seniorenbeirat für die Kreisstadt Heppenheim gewählt.

Der Seniorenbeirat ist ein ehrenamtlich wirkendes Gremium, das parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig ist und sich als Interessenvertreter für alle älteren Bürgerinnen und Bürger Heppenheims gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit versteht. Der Seniorenbeirat ist somit „das Sprachrohr der älteren Menschen in Heppenheim“ und ist auf die Unterstützung möglichst vieler Seniorinnen und Senioren angewiesen.

Die Wahlzeit des amtierenden Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim endet am 31.08.2023. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit einen neuen Seniorenbeirat zu wählen.

Als Wahltag wurde hierfür der Sonntag, 16. Juli 2023 festgelegt. Die Wahl findet durch Briefwahl statt.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie frühzeitig und umfassend über die Aufgaben und Arbeitsweise des Seniorenbeirats zu informieren. Gleiches gilt für die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim.

Aufgaben und Ziele des Seniorenbeirats:
Der Heppenheimer Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren. Er berät die Organe der Stadt in den Angelegenheiten, welche die Belange der älteren Einwohnerinnen und Einwohner speziell berühren.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere
  • Stärkung des Rechts der Seniorinnen und Senioren aufSelbstbestimmung und ihre Einbindung in die Gesellschaft,
  • Verbesserung der Lebensqualität im Alter,
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs mit anderen regionalen Seniorenbeiräten,
  • Zusammenarbeit mit politischen Gremien,
  • Mitwirkung bei der Gestaltung der Seniorenpolitik in der Stadt.
Mitwirkungsrechte des Seniorenbeirats:
Der Heppenheimer Seniorenbeirat wird zu den von den Organen der Stadt zu beschließenden Vorhaben, welche Angelegenheiten älterer Bürgerinnen und Bürger betreffen, beteiligt.

Der Heppenheimer Seniorenbeirat hat ein Vorschlagsrecht gegenüber den Organen der Stadt in allen Angelegenheiten, welche die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger betreffen.

Wer darf den Seniorenbeirat wählen?
Wahlberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Kommunalwahlrecht besitzen, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Heppenheim gemeldet sind.

Wer kann in den Seniorenbeirat gewählt werden?
Wählbar als Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats sind Einwohnerinnen und Einwohner, welche, wie vorstehend, wahlberechtigt sind.

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die Mitgliedschaft im Heppenheimer Seniorenbeirat ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und der Betriebskommission der Stadtwerke.

Wie wird man Kandidat für die Wahl des Seniorenbeirats?
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim fordert durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese sind spätestens am 11. Mai 2023 bis 16:00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter einzureichen. Die Wahl erfolgt aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge.

Entsprechende Unterlagen und Vordrucke sowie detaillierte Informationen über die gesetzlichen Erfordernisse erhalten Sie beim Bürgerbüro, Friedrichstraße 21.

Wie wird gewählt?
Die Mitglieder des Heppenheimer Seniorenbeirats werden von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.

Jede wahlberechtigte Person hat 9 Stimmen. Es können auf einen Kandidaten maximal 3 Stimmen vergeben werden, insgesamt jedoch nicht mehr als die vorgenannten 9 Stimmen.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Vorsitzende des amtierenden Seniorenbeirats, Herr Anton Gölz unter Telefon 06252 2150 gerne zur Verfügung. Weiterhin erhalten Sie zu allen Fragen rund um die Wahl des Seniorenbeirats durch das Team des Bürgerbüros unter Telefonnummer 06252 13-3000 entsprechende Unterstützung.

Helfen Sie mit und nutzen Sie die Ihnen angebotenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Belange der Seniorinnen und Senioren in Heppenheim.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Burelbach
Bürgermeister der Kreisstadt Heppenheim

Informationen zum Download
Heppenheim
am 16. Juli 2023

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