Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche zur Werbung für ihre Geschäfte in Anspruch nehmen, dies im Zuge eines Antrags zur Sondernutzung genehmigen lassen müssen. Dies gilt beispielsweise für Kundenstopper, Warenbänke, Fahrradständer, Infostände und Container.
Der Antrag zur Sondernutzung für Gewerbetreibende für das Jahr 2020 kann auf der Homepage der Stadt Heppenheim unter www.heppenheim.de unter der Ruprik rathaus&politik/buergerservice/formulare/ heruntergeladen oder beim Ordnungsamt in der Gräffstraße 7-9, Zimmer 35 und 34, bezogen werden.
Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf des Jahres neu beantragt werden.
Bei Rückfragen stehen Herr Trares, Tel. 06252 13-1215, oder Frau Fix, Tel. 06252 13-1208, zur Verfügung.
Der Antrag zur Sondernutzung für Gewerbetreibende für das Jahr 2020 kann auf der Homepage der Stadt Heppenheim unter www.heppenheim.de unter der Ruprik rathaus&politik/buergerservice/formulare/ heruntergeladen oder beim Ordnungsamt in der Gräffstraße 7-9, Zimmer 35 und 34, bezogen werden.
Die Sondernutzungserlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss nach Ablauf des Jahres neu beantragt werden.
Bei Rückfragen stehen Herr Trares, Tel. 06252 13-1215, oder Frau Fix, Tel. 06252 13-1208, zur Verfügung.