Verbrennen von Grünschnitt


Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist am kommenden Freitag (30.04.2021) in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr ausnahmsweise möglich.
Die Grünabfälle dürfen auf Grundstücken, auf denen sie anfallen und die außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf diesen Termin begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.