Bürgermeister- und Landratswahl

Die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats gehören zu den sogenannten Direktwahlen. Diese müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des jeweiligen Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) oder Landrats abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft.
 
Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
 
Die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim fand am 12. März 2023 statt.
 
 

Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Heppenheim eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 19. Februar 2023 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 19. Februar 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an die Wahlberechtigten verschickt. Sie können schriftlich (Post/Fax/E-Mail), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.


Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online-Briefwahlantrag | Datenschutzerklärung
    Ab dem 30. Januar 2023 können Sie den Online-Briefwahlantrag nutzen. Bitte beachten Sie bei Eingabe Ihrer Anschrift, dass die Straße so geschrieben werden muss, wie auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Ihrem Personalausweis. Alternativ können Sie Ihre Straße bei Eingabe des ersten Buchstabens aus der Auswahlliste übernehmen. Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Der Online-Briefwahlantrag kann bis einschließlich Mittwoch, 08. März 2023 genutzt werden. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
  • Beantragung per E-Mail
    Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass je Person eine separate E-Mail an wahlen(at)stadt.heppenheim.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.
  • Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Februar 2023 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Briefwahlbüro senden.
  • Abholung der Briefwahlunterlagen
    Ab dem 30. Januar 2023 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ohne Termin persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
  • Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person
    Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal vier Personen möglich.
Fristen:
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung bei der unten genannten Stelle) endet am Freitag, dem 10. März 2023, 13:00 Uhr. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 10. März 2023: 08:00 - 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.


27.05.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Bekanntmachung über die Gültigkeit der Direktwahlwahl des Bürgermeisters in der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023

16.03.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Bürgermeisterwahl - Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

07.03.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters - Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses

Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Kreisstadt Heppenheim mit der Feststellung des Wahlergebnisses

 
Zur Feststellung des Wahlergebnisses für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023 habe ich den Wahlausschuss zu einer Sitzung

am Dienstag, den 14. März 2023, 18:00 Uhr

im Sitzungssaal Schlossberg im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim eingeladen.

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat das Recht, hieran teilzunehmen.

Heppenheim, den 06.03.2023
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim

Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 07.03.2023

06.03.2023 Bürgermeisterwahl - Baumaßnahmen im Starkenburg-Gymnasium, Postlaufzeiten Briefwahl

06.03.2023 Bürgermeisterwahl - Baumaßnahmen im Starkenburg-Gymnasium, Postlaufzeiten Briefwahl

Die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim findet am 12.03.2023 statt. Das Wahlamt informiert über eine Besonderheit für die Wahlbezirke 7 und 8.

Aufgrund von Bauarbeiten steht das Foyer des Starkenburg-Gymnasiums für die Einrichtung von Wahllokalen in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Für die beiden Wahlbezirke 7 und 8 werden daher in der Sporthalle des Starkenburg-Gymnasiums entsprechende Wahlräume eingerichtet.

Für die Briefwahl endet die Antragsfrist am Freitag, 10.03.2023 um 13:00 Uhr und im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Sonntag, 12.03.2023 um 15:00 Uhr.
Der Online-Briefwahlantrag über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) kann nur noch bis einschließlich Mittwoch, 08.03.2023, genutzt werden.

Aufgrund derzeit verlängerter Postlaufzeiten wird kurz vor Fristende eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, empfohlen. Hier besteht die Möglichkeit, sofort vor Ort zu wählen. Die Vorlage eines Ausweises oder Passes ist erforderlich.  


Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 10.03.2023: 08:00 - 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

06.02.2023 Presseinformation - Wahlbenachrichtigungen befinden sich in Zustellung - Änderungen in vier Wahlbezirken

31.01.2023 Presseinformation - Bürgermeisterwahl auch per Briefwahl möglich

28.01.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

04.01.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Kreisstadt Heppenheim mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge