

| Erwachsene | ermäßigt1) | Familien2) | Familien3) (ermäßigt) | Familien4) (ermäßigt) | ||||||
| Tageskarte | 3,00 € | 1,50 € | 6,00 € | 3,00 € | 3,00 € | |||||
| Bonuskarte 20 Eintritte | 45,00 € | 25,00 € | ---- | ---- | ---- | |||||
| Saisonkarte | 65,00 € | 45,00 € | 90,00 € | 70,00 € | 65,00 € | |||||
| Für das Frühschwimmen werden zusätzlich 20,00 € je Nutzer/in zu den Saisonkartenentgelten erhoben | ||||||||||
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| ermäßigt1) | a. | Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | ||
| b. | Schüler, Auszubis und Studenten die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (mit Ausweis) | |||
| c. | Wehrpflichtige und Zivildienstleistende (mit Ausweis) | |||
| d. | Schwerbehinderte mit Ausweis sowie deren Begleitpersonen, sofern die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis nachgewiesen ist | |||
| e. | Aktive Mitglieder der Heppenheimer Rettungsorganisationen (mit Ausweis) | |||
| f. | Aktive Mitglieder Schwimmclub Heppenheim | |||
| g. | Inhaber von Nachweisen nach SGB II und SGB XII, Inhaber der Ehrenamtscard | |||
| h. | Inhaber der Ehrenamtscard | |||
| i. | Schulklassen zum Schulsport und deren Lehrkräfte sowie Aufsichtspersonen (nur Tageskarte) | |||
| j. | Jugendgruppen (ab 10 Teilnehmer nach a) und b) und deren Betreuer) (nur Tageskarte) | |||
| Familien2) | zu diesem Personenkreis zählen Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften mit deren im Haushalt lebenden Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. | |||
| Familien3) | zu diesem Personenkreis zählen Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften mit Nachweis SGB II, SGB XII so-wie Personen nach Fußnote 1) d) bis h) mit deren im Haushalt lebenden Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. | |||
| Familien4) | zu diesem Personenkreis zählen Alleinerziehende bzw. ein Elternteil mit deren im Haushalt lebenden Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. | |||