Bauturbo

Bauturbo 

Änderung des Baugesetzbuches zur Beschleunigung des Bauplanungsrechts


Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Bundestag im Herbst 2025 neue Instrumente eingeführt, um Wohnbauvorhaben schneller planen und genehmigen zu können. Umgangssprachlich werden die neuen Regelungen auch als „Bauturbo“ bezeichnet. Diese können von Städten und Gemeinden eigenständig angewendet werden. Dabei sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, ohne die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt zu gefährden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim hat in ihrer Sitzung am 21.04.2026 den Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo) beschlossen. Bekanntmachung