Notfallnummer
Polizei - 110
Wenden Sie sich an die Polizei falls:
- Sie sich in Gefahr befinden
- eine Straftat melden möchten
- bei Verkehrsunfällen
- Sie sich akut unsicher fühlen
Bleiben Sie ruhig und denken an die W-Fragen
- Wo ist der Notfallort?
Machen Sie möglichst genaue Angaben (Ort, Straße, Hausnummer usw.). - Was ist passiert?
Beschreiben Sie kurz die Notlagesituation, damit die Leitstelle die notwendigen Maßnahmen daraus ableiten kann (zum Beispiel Einsatz von Bergungsfahrzeugen, notwendige Absperr- oder Umleitungsmaßnahmen, Verkehrswarnmeldungen oder Fahndung nach Verkehrsunfallflucht). - Wieviel Verletzte gibt es?
Die (möglichst vorher festgestellte) Anzahl der Verletzten oder Erkrankten bestimmt den Umfang der einzusetzenden Rettungskräfte und -mittel. Nennen Sie bei Kindern auch das Alter. - Welche Art von Verletzung/Erkrankung ist zu erkennen?
Erkannte Verletzungen oder auffällige Krankheitsmerkmale helfen, die Rettungsmittel und Fachkräfte (zum Beispiel Notärztin/-arzt) gezielt einzusetzen. - Warten auf Rückfragen
Bitte beenden Sie das Gespräch nicht von sich aus, sondern warten, dass die Leitstelle es beendet. Unter Umständen kann nämlich von dort noch nach Namen, Adresse des Anrufers und anderen Details gefragt werden.
Feuerwehr & Rettungsdienst - 112
Wenden Sie sich an die Feuerwehr & Rettungsdienst bei:
- schweren Unfällen
- akuter Lebensgefahr
- medizinischen Notfällen
Bleiben Sie ruhig und denken an die W-Fragen
- Wo ist der Notfallort?
Machen Sie möglichst genaue Angaben (Ort, Straße, Hausnummer usw.). - Was ist passiert?
Beschreiben Sie kurz die Notlagesituation, damit die Leitstelle die notwendigen Maßnahmen daraus ableiten kann (zum Beispiel Einsatz von Bergungsfahrzeugen, notwendige Absperr- oder Umleitungsmaßnahmen, Verkehrswarnmeldungen oder Fahndung nach Verkehrsunfallflucht). - Wieviel Verletzte gibt es?
Die (möglichst vorher festgestellte) Anzahl der Verletzten oder Erkrankten bestimmt den Umfang der einzusetzenden Rettungskräfte und -mittel. Nennen Sie bei Kindern auch das Alter. - Welche Art von Verletzung/Erkrankung ist zu erkennen?
Erkannte Verletzungen oder auffällige Krankheitsmerkmale helfen, die Rettungsmittel und Fachkräfte (zum Beispiel Notärztin/-arzt) gezielt einzusetzen. - Warten auf Rückfragen
Bitte beenden Sie das Gespräch nicht von sich aus, sondern warten, dass die Leitstelle es beendet. Unter Umständen kann nämlich von dort noch nach Namen, Adresse des Anrufers und anderen Details gefragt werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst - 116 117
- Wenn Sie krank sind, aber keine akute Lebensgefahr besteht
- Starke Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten
- Am Wochenende oder an Feiertagen
- Wenn Sie unsicher sind, ob es ein Notfall ist (nicht bei akuter Lebensgefahr → 112)
Giftinformationszentrale Mainz- 06131 19240
Wählen Sie die Nummer der Giftinformationszentrale, bei jeder vermuteten Vergiftung, um eine Einschätzung und Anweisungen zu erhalten, aber bei lebensbedrohlichen Symptomen (Atemnot, Bewusstlosigkeit, Kreislaufstillstand) sofort den Rettungsdienst 112 anrufen, bevor Sie den Giftnotruf kontaktieren.
Der Giftnotruf hilft bei Vergiftungen durch Medikamente, Haushaltsprodukte, Pflanzen, Pilze, Drogen etc., wenn der Zustand nicht sofort lebensbedrohlich erscheint, aber geklärt werden muss, was zu tun ist.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen wie Atemnot, Bewusstlosigkeit, Kreislaufstillstand o.ä. sofort die 112 rufen.
Bereitschaftsdienste der Stadt Heppenheim außerhalb der Geschäftszeiten:
Eigenbetrieb Stadtwerke - +49 (0)160- 94 16 16 16
- ungewöhnliches Austreten von Wasser aus dem Boden
- Überflutungen von Kanaldeckeln und Schächten
- Wasserrohrbüchen im öffentlichen Netz ( Hinweis: z.B. wenn mehrere Häuser keinen Wasserdruck haben)
Baubetriebshof - +49 (0)172 6222632
- Illegale Abfallentsorgung
- Abfälle allgemein
- Spielplätze
- Gefahrenstellen auf Gehwegen oder Straßen
- Probleme mit öffentlicher Beleuchtung
Immobilienmanagement - +49 (0)160 2213438
Immobilien-Notfälle - wenn Gefahr für das Gebäude oder Leib und Leben besteht
Darunter fallen:
- Gasgeruch (sofort 112 wählen)
- Stromausfall
- Aufzugschaden
- Einbruchschäden
Keine Notfälle sind Schäden die bis zur nächstmöglichen Geschäftszeit zumutbar sind.
Beispiele hierfür sind:
- Tropfende Wasserhähne
- Stromausfall in einzelnen Räumen