Stadthaus Heppenheim
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Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2024 bekannt gegeben.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.09.2026 den Jahresabschluss 2024 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk, gemäß § 114 HGO festgestellt und entlastet somit den Magistrat für die Haushaltsführung 2024.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis 2024 in Höhe von 2.476.431,12 Euro wird gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Der außerordentliche Jahresüberschuss 2024 wird gemäß § 25 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO in Höhe von 48.524,85 Euro zur Abdeckung des außerordentlichen Jahresfehlbetrags 2023verwendet.

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO ab sofort auf der Internetseite der Kreisstadt Heppenheim (https://www.heppenheim.de/buergerservice-rathaus/finanzen/ ) veröffentlicht.

Heppenheim, 08. September 2026
DER MAGISTRAT DER KREISSTADT HEPPENHEIM

Rainer Burelbach
Bürgermeister