Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2024 bekannt gegeben.
- Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.09.2026 den Jahresabschluss 2024 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk, gemäß § 114 HGO festgestellt und entlastet somit den Magistrat für die Haushaltsführung 2024.
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis 2024 in Höhe von 2.476.431,12 Euro wird gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der außerordentliche Jahresüberschuss 2024 wird gemäß § 25 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO in Höhe von 48.524,85 Euro zur Abdeckung des außerordentlichen Jahresfehlbetrags 2023verwendet.
Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO ab sofort auf der Internetseite der Kreisstadt Heppenheim (https://www.heppenheim.de/buergerservice-rathaus/finanzen/ ) veröffentlicht.
Heppenheim, 08. September 2026
DER MAGISTRAT DER KREISSTADT HEPPENHEIM
Rainer Burelbach
Bürgermeister
