Einsicht in das Archiv

Angebote

Angebote

  • Bestände

    Das Stadtarchiv Heppenheim verwahrt ca. 1600 laufende Meter Archivgut mit stadthistorischer Bedeutung.

    Sie können Akten und Amtsbücher der Stadtverwaltung Heppenheim ab dem 17. Jahrhundert bis heute sowie das in den bis 1971 bzw. 1972 ehemals eigenständigen Ortsteilen Erbach, Hambach, Kirschhausen mit Igelsbach, Mittershausen-Scheuerberg, Ober-Laudenbach, Sonderbach und Wald-Erlenbach entstandene Schriftgut einsehen.

    Außerdem wird das bei den auf dem Gebiet der Stadt Heppenheim gelegenen öffentlichen Schulen entstandene Schriftgut vom Stadtarchiv Heppenheim bewertet, ggf. übernommen und für die Benutzung erschlossen.

    Aber auch Fotos, Postkarten und sonstiges Sammlungsgut sind für Nutzerinnen und Nutzer zur Erforschung der Stadtgeschichte zugänglich.

    Ergänzt werden die Bestände des Stadtarchivs Heppenheim durch nichtstaatliche Unterlagen beispielsweise aus privaten Nachlässen oder Sammlungen.

  • Ahnenforschung

    Erzählungen der Eltern oder Großeltern, Briefe der Urgroßeltern oder alte Familienfotos – damit beginnt oftmals die Familienforschung.

    Genealogische Recherchen erfolgen dabei immer Schritt für Schritt. Man beginnt, eigene Dokumente, wie etwa Geburtsurkunden oder Stammbücher, zu sichten oder Verwandte nach Informationen zu Vorfahren zu befragen. Gegebenenfalls zieht man relevante Nachweise in der Literatur zu Rate oder recherchiert im Internet.

    Dabei ist stets erforderlich, Kenntnis über den Ort zu haben, an dem eine Geburt, Heirat oder ein Sterbefall stattfand, da Standesregister nicht orts- bzw. jahrgangsübergreifend durch Namensindex erschlossen sind. Anhand historischer Ortslexika können territoriale Zugehörigkeiten einer Ortschaft ermittelt werden.

    Zentrale Quelle für die Erstellung von Stammtafeln sind die Standesamtsregister. Ab dem 01.01.1876 wurde die Registerführung im gesamten Deutschen Reich eingeführt. Das heißt, dass Geburten, Heiraten und Sterbefälle seit 1876 nicht mehr in Kirchenbüchern, sondern in staatlichen Registern beurkundet werden. Diese Register können seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 nach Ablauf der Fortführungsfristen entsprechend der archivgesetzlichen Vorgaben genutzt werden.

    Folgende Fortführungsfristen gelten:

    • Geburtsregister: 110 Jahre
    • Heiratsregister: 80 Jahre
    • Sterberegister: 30 Jahre
  • Reproduktion

    Das Ziel des Stadtarchivs der Kreisstadt Heppenheim ist, die Nutzerinnen und Nutzer bestmöglich bei ihren Forschungen zu unterstützen und ihnen mittels Fotografiererlaubnis die Auswertung des Archivguts so komfortabel wie möglich zu machen.

    Daher gestattet das Stadtarchiv der Kreisstadt Heppenheim das Anfertigen von Reproduktionen von Archivgut mit analogen und digitalen Kameras im Lesesaal.

    Da die vorgelegten Unterlagen trotz vorausgehender sorgfältiger Prüfung in Einzelfällen noch Daten lebender Personen enthalten, urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegen oder in einem schlechten Erhaltungszustand sein können, wird die Fotografiererlaubnis an Bedingungen bzw. Auflagen geknüpft.

    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Reproduktionen von Archivgut vom Stadtarchiv herstellen zu lassen, sofern nicht Schutzfristen oder konservatorische Gründe dem entgegensprechen.