Eintrittspreise
Bezeichnung | Normalpreis | Personenkreis ermäßigt 1) |
Tageskarte | 4,00 € | 2,00 € |
Bonuskarte 20 Eintritte | 60,00 € | 30,00 € |
Saisonkarte | 80,00 € | 55,00 € |
Saisonkarte Frühschwimmer | zzgl. 25,00 € je Nutzer |
Bezeichnung | Familien 2) | Familien ermäßigt 3) |
Saisonkarte | 110,00 € | 80,00 € |
Saisonkarte Frühschwimmer | zzgl. 25,00 € je Nutzer |
Die Ermäßigung durch die Heppenheim-Karte kann auf alle regulären Entgelte angewendet werden (nicht auf bereits ermäßigte).
Freien Eintritt erhalten
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- Kinder von ortsansässigen Kindertagesstätten und Horteinrichtungen (als Gruppen) und die sie begleitenden Erzieher/- innen
- Kinder von Betreuungseinrichtungen an ortsansässigen Schulen sowie die sie begleitenden Betreuer
- Kinder/Jugendliche als Teilnehmer der Ferienspiele und deren Betreuer
Erläuterungen
ermäßigt1) | |
a. | Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
b. | Schüler, Auszubildende und Studenten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ausweis |
c. | Schwerbehinderte mit Ausweis sowie deren Begleitpersonen, sofern die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis nachgewiesen ist |
d. | Aktive Mitglieder der Heppenheimer Rettungsorganisationen (mit Ausweis) |
e. | Aktive Mitglieder Schwimmclub Heppenheim |
f. | Inhaber der Ehrenamtscard |
g. | Schulklassen zum Schulsport und deren Lehrkräfte sowie weitere Aufsichtspersonen (nur Tageskarte) |
h. | Betreuer von Jugendgruppen (ab 10 Teilnehmer nach a) und b) (nur Tageskarte)) |
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Familien2) | |
Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften mit deren im Haushalt lebenden Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. | |
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Familien3) | |
Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften mit Nachweis SGB II, SGB XII sowie Personen nach Fußnote 1) c) bis f) mit deren im Haushalt lebenden Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |