Geburtsurkunde; Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

    In Heppenheim können Sie sich keine internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

    Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.

    Beantragung online:

    Bitte nutzen zur Beantragung von Personenstandsurkunden in erster Linie das Online-Portal (ganz unten unter „Anträge / Formulare“)


      Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt (bar oder per EC-Karte)
    • Antrags- und Auskunftsberechtigung siehe „Voraussetzungen“

    Beantragung per E-Mail:

    • Sollten Sie keinen Zugang zur Online-Beantragung oder keine Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache haben, so senden Sie bitte eine E-Mail an das Standesamt. 
    • Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
      • Name, Vorname und Geburtsdatum des Urkundeninhabers
      • sofern bekannt: Beurkundungsnummer
      • Anzahl und Art der Urkunde/n
      • Verwendungszweck
    • Bitte fügen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei
    • Sie erhalten per E-Mail eine Gebührenrechnung zur Überweisung der Gebühr
    • Nach Zahlungseingang wird die Urkunde auf dem Postweg übersandt
  • Zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim
    • Antrags- und auskunftsberechtigt sind (Mindestalter 16 Jahre):
    • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (in manchen Fällen ausschließlich)
    • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B. Kinder und Enkel)
    • Geschwister unter Vorlage eines berechtigten Interesses
    • Andere Personen mit Vollmacht oder unter Vorlage eines rechtlichen Interesses 

    Hinweis:
     Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

    Geburtsurkunde /­ beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)  

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.
  • Anträge / Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende