Eheurkunde beantragen
- Verfahrensablauf
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:- Eheurkunde
- Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimSie müssen den Antrag auf eine Heiratsurkunde/beglaubigter Auszug aus dem Eheregister bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Beantragung online:
Bitte nutzen zur Beantragung von Personenstandsurkunden in erster Linie das Online-Portal (ganz unten unter „Anträge / Formulare“)
Persönliche Antragstellung:- Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Heiratsort zuständig ist.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt (bar oder per EC-Karte)
- Antrags- und Auskunftsberechtigung siehe „Voraussetzungen“
Beantragung per E-Mail:
- Sollten Sie keinen Zugang zur Online-Beantragung oder keine Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache haben, so senden Sie bitte eine E-Mail an das Standesamt.
- Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Urkundeninhabers
- sofern bekannt: Beurkundungsnummer
- Anzahl und Art der Urkunde/n
- Verwendungszweck
- Bitte fügen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei
- Sie erhalten per E-Mail eine Gebührenrechnung zur Überweisung der Gebühr
Nach Zahlungseingang wird die Urkunde auf dem Postweg übersandt
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim- Antrags- und auskunftsberechtigt sind (Mindestalter 16 Jahre):
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (in manchen Fällen ausschließlich)
- Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B. Kinder und Enkel)
- Geschwister unter Vorlage eines berechtigten Interesses
- Andere Personen mit Vollmacht oder unter Vorlage eines rechtlichen Interesses
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen BeschränkungenWelche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimFür die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
siehe auch „Voraussetzungen“
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimEheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere gleichartige Exemplar je 6,00 Euro)
Rechtsgrundlage
- §§ 55-68 Personenstandsgesetz( PStG)
- § 55 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim