Sterbeurkunde Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

    Sie müssen den Antrag auf eine Sterbeurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.

    Beantragung online:

    Bitte nutzen zur Beantragung von Personenstandsurkunden in erster Linie das Online-Portal (ganz unten unter „Anträge / Formulare“)


      Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das für den Sterbeort zuständig ist.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt (bar oder per EC-Karte)
    • Antrags- und Auskunftsberechtigung siehe „Voraussetzungen“

    Beantragung per E-Mail:

    • Sollten Sie keinen Zugang zur Online-Beantragung oder keine Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache haben, so senden Sie bitte eine E-Mail an das Standesamt. 
    • Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
      • Name, Vorname und Geburtsdatum des Urkundeninhabers
      • sofern bekannt: Beurkundungsnummer
      • Anzahl und Art der Urkunde/n
      • Verwendungszweck
    • Bitte fügen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei
    • Sie erhalten per E-Mail eine Gebührenrechnung zur Überweisung der Gebühr
    • Nach Zahlungseingang wird die Urkunde auf dem Postweg übersandt
  • Zuständige Stelle

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim
    • Antrags- und auskunftsberechtigt sind (Mindestalter 16 Jahre):
    • Letzter Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B. Kinder und Enkel)
    • Geschwister unter Vorlage eines berechtigten Interesses
    • Andere Personen mit Vollmacht oder unter Vorlage eines rechtlichen Interesses 

    Hinweis:
     Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
      • den eigenen Ausweis
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

    Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere gleichartige Exemplar je 6,00 Euro

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

    Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (das Sterbedatum liegt mehr als 30 Jahre zurück) ist das Archiv der Stadtverwaltung für Sie zuständig.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch,
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       
  • Anträge / Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis:
    Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende