Reisepass: Verlustanzeige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim

    Für die Neuausstellung eines Reisepasses nach Verlust werden folgende Gebühren erhoben: 59,00 Euro für Personen über 24 Jahren, 37,50 Euro für Personen bis 24 Jahren.

    Gebühr: gebührenfrei

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende