Reisepass: Verlustanzeige
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Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimFür die Neuausstellung eines Reisepasses nach Verlust werden folgende Gebühren erhoben: 59,00 Euro für Personen über 24 Jahren, 37,50 Euro für Personen bis 24 Jahren.
Gebühr: gebührenfrei
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.