Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Leistungsbeschreibung
Hiermit wird die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe gemäß § 34 Personenstandsgesetz (PStG) beantragt.
Die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister dient der Eintragung und rechtlichen Dokumentation dieser Eheschließung im Personenstandsregister der Bundesrepublik Deutschland. Sie erleichtert den Nachweis des Personenstandes im Inland und stellt sicher, dass eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden kann.
Dem Antrag sind alle erforderlichen Nachweise (insbesondere die ausländische Eheurkunde mit Übersetzung, Nachweis der Namensführung, Identitätsdokumente sowie ggf. weitere Unterlagen) beigefügt.