Illegale Müllablagerungen

  • Leistungsbeschreibung

    Illlegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen können zur Entsorgung an den Baubetriebshof gemeldet werden.
    Die Ermittlung des Verursachers erfolgt durch die Ordnungsbehörde.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende