Illegale Müllablagerungen
Leistungsbeschreibung
Illlegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen können zur Entsorgung an den Baubetriebshof gemeldet werden.
Die Ermittlung des Verursachers erfolgt durch die Ordnungsbehörde.
Illlegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen können zur Entsorgung an den Baubetriebshof gemeldet werden.
Die Ermittlung des Verursachers erfolgt durch die Ordnungsbehörde.