Heppenheim-Karte
Leistungsbeschreibung
Mit der Heppenheim-Karte erhalten berechtigte Personen Ermäßigungen zur Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben in Heppenheim. Berechtigt sind alle Personen, die Leistungen nach dem SGBII (Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe - Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege o.ä., Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyllbLG) erhalten und ihren Wohnsitz in Heppenheim haben.
Die Heppenheim-Karte ist bis zum Ende des Leistungsbezugs oder max. für den Zeitraum von einem Jahr ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Zur Ausstellung ist ein aktueller Leistungsbescheid sowie der Ausweis bzw. Pass vorzulegen. Die Heppenheim-Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur zusammen mit einem gültigen Ausweis.