Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Verfahrensablauf
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
• Lebenspartnerschaftsurkunde
• Beglaubigter Ausdruck aus dem LebenspartnerschaftsregisterEin beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
• neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
• als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimSie müssen den Antrag auf eine Lebenspartnerschaftsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Beantragung online:
Bitte nutzen zur Beantragung von Personenstandsurkunden in erster Linie das Online-Portal (ganz unten unter „Anträge / Formulare“)
Persönliche Antragstellung:- Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihre Lebenspartnerschaft zuständig ist.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt (bar oder per EC-Karte)
- Antrags- und Auskunftsberechtigung siehe „Voraussetzungen“
Beantragung per E-Mail:
- Sollten Sie keinen Zugang zur Online-Beantragung oder keine Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache haben, so senden Sie bitte eine E-Mail an das Standesamt.
- Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Urkundeninhabers
- sofern bekannt: Beurkundungsnummer
- Anzahl und Art der Urkunde/n
- Verwendungszweck
- Bitte fügen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei
- Sie erhalten per E-Mail eine Gebührenrechnung zur Überweisung der Gebühr
- Nach Zahlungseingang wird die Urkunde auf dem Postweg übersandt
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Heppenheim- Antrags- und auskunftsberechtigt sind (Mindestalter 16 Jahre):
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (in manchen Fällen ausschließlich)
- Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B. Kinder und Enkel)
- Geschwister unter Vorlage eines berechtigten Interesses
- Andere Personen mit Vollmacht oder unter Vorlage eines rechtlichen Interesses
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen BeschränkungenWelche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimFür die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
siehe auch „Voraussetzungen“
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimLebenspartnerschaftsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere gleichartige Exemplar je 6,00 Euro)
Rechtsgrundlage
- §§ 55-68 Personenstandsgesetz( PStG)
- § 55 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Spezielle Hinweise für - Stadt HeppenheimWas sollte ich noch wissen?
- Ab dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen; die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
- Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.