Archivierung

  • Leistungsbeschreibung

    Durch den Prozess der Archivierung, der Erfassung, Bewertung, Erhaltung und Bereitstellung umfasst, werden Aufzeichnungen aus der Verwaltungsarbeit zu Archivgut gemacht. Bürgerinnen und Bürger, Forschende der unterschiedlichsten Fachrichtungen, Geschichtsinteressierte, Genealogen sowie Angehörige öffentlicher und privater Insitutionen haben die Möglichkeit, Archivgut im Rahmen der durch die Archivsatzung geregelten Vorgaben für ihre Forschungen einzusehen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende