Stadtkasse & Vollstreckung
Die Stadtkasse der Kreisstadt Heppenheim ist zentraler Bestandteil der Finanzverwaltung und übernimmt eine wichtige Rolle im kommunalen Zahlungsverkehr. Sie ist unter anderem dafür zuständig, sämtliche Einnahmen der Stadt ordnungsgemäß zu verbuchen und fällige Auszahlungen termingerecht zu leisten. Darüber hinaus führt sie die Kassenbuchhaltung und verwaltet die Zahlungsströme der Stadt mit größter Sorgfalt und Genauigkeit.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist das Mahnwesen: Offene Forderungen gegenüber Bürgerinnen, Bürgern oder Unternehmen werden durch die Stadtkasse angemahnt. Bleiben Zahlungen trotz Mahnung aus, übernimmt die Vollstreckungsstelle die Durchsetzung dieser Ansprüche. Dabei kommen gesetzlich geregelte Maßnahmen wie Lohn- oder Kontopfändungen sowie Sachpfändungen zum Einsatz – selbstverständlich unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und mit dem nötigen Augenmaß. Mit der Stadtkasse treffen Sie auch sämtliche Zahlungsvereinbarungen. Bei der Stadtkasse und den verschiedenen Zahlstellen in der Verwaltung und haben Sie die Möglichkeit bar und unbar zu bezahlen. Zudem erhalten Sie bei der Stadtkasse eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Stadtkasse ist damit nicht nur eine verwaltende, sondern auch eine überwachende Instanz innerhalb der städtischen Finanzprozesse. Ihre Arbeit trägt maßgeblich zur finanziellen Stabilität der Stadt bei. Für Bürgerinnen und Bürger ist die Stadtkasse oft dann Ansprechpartner, wenn es um Rückzahlungen, Mahnungen oder Vollstreckungen geht. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen in diesen Fällen mit Fachwissen, Offenheit und der Bereitschaft zur Klärung Ihrer Anliegen gerne zur Seite – telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch.