Ortsgericht
Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen und nimmt Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens wahr. Das Ortsgericht Heppenheim besteht aus vier Ortsgerichtsbezirken mit jeweils einem Ortsgerichtsvorsteher, seinen Vertretern sowie den Ortsgerichtsschöffen. Diese sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Ortsgerichte in Heppenheim
Heppenheim I - Heppenheim-Mitte, Mittershausen-Scheuerberg, Ober-Laudenbach
Herbert Schmitt
Telefon: 06252 760 065Heppenheim II - Erbach
Büro: Im Vordersberg 38
Knut Hammann
Telefon: 06252 913 189
E-Mail sendenHeppenheim III - Hambach
Büro: Hambacher Tal 216
Josef Tilger
Telefon: 0176 22 59 07 07Heppenheim IV - Kirschhausen, Igelsbach, Sonderbach, Wald-Erlenbach
Büro: Bürgerhaus Kirschhausen
Wolfgang Gruß
Telefon: 0160 53 09 733
Postadresse: Ortsgericht IV, Wiesentalstraße 3, 64646 HeppenheimWas können Sie bei uns erwarten?
- Privatrechtsangelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden
Unterschriftsbeglaubigung der Erteilung von Vollmachten
- Grundbuchangelegenheiten
Beglaubigung der notwendigen Unterschriften
- Grundstücksangelegenheiten
Schätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen
- Vereinsangelegenheiten
Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
- Handelsregisterangelegenheiten
Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an das Handelsregister
- Sterbefälle
Anschreiben an die Angehörigen und Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
Nachlasssicherung von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht)
- Erbangelegenheiten
Beglaubigung der Unterschriften bei Anträgen an das Nachlassgericht
Flyer " Das Ortsgericht" - bürgernah, kompetent, kostengünstig
- Privatrechtsangelegenheiten
Schiedsamt
Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie z.B.
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Schiedsamt in Heppenheim
Heppenheim I
Heppenheim-Mitte, Erbach, Hambach, Mittershausen-Scheuerberg, Ober-Laudenbach, Kirschhausen, Sonderbach, Wald-ErlenbachBüro
Stadthaus
Friedrichstraße 21, 2.Obergeschoss, Raum 2.19
Tel.: 06252 13-1189
E-Mail sendenWas können Sie bei uns erwarten?
Beim Schiedsamt ist ein Schlichtungsversuch
- schnell bearbeitet - Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
- kostengünstig
- da beim Schiedsamt keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau ist per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig. Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind.
Flyer "Das hessische Schiedsamt"
Flyer "Streitschlichtung"