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HWPA MRN

Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar 

Inhaber des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar genießen seit 2008 die Vorteile eines über Verwaltungsgrenzen hinweg gültigen Parkausweises. Mit ihm dürfen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes an bestimmten Stellen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Gültigkeit des Handwerkerparkausweises MRN

Der Handwerkerparkausweis MRN ist gültig in den kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie in allen Städten und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz. Zudem kann er seit 2011 auch in der Technologie Region Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.

Neuerungen zum Handwerkerparkausweis ab Herbst 2024

Ab sofort werden Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis MRN) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet Ihnen als Handwerksbetrieb eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung.

  • Wie funktioniert der Online Antrag?

    1. Klicken Sie den Link zum Online-Antrag
    2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung auf OMNIA
      (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat)
    3. Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch
    4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein
    5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen

    Sollten Sie Fragen zum Handwerkerparkausweis MRN haben oder Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde gerne zur Verfügung.

  • Was wird benötigt?

    • Einmalige Registrierung beim Onlineportal OMNIA
    • Foto(s) des Fahrzeugs mit geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen
    • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung
    • Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte
  • Kosten

    • 195,- € pro Ausweis
  • Nutzung der HWPA

    • Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden
    • Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise

    Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de