Handwerkerparkausweis Heppenheim
Handwerksbetriebe, die keinen regional gültigen Handwerkerparkausweis benötigen, können auf Antrag einen Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet der Kreisstadt Heppenheim erhalten. Der Handwerkerparkausweis räumt den Handwerksbetrieben einige Parkerleichterungen ein.
Gültigkeit des Handwerkerparkausweises
- Nur im Stadtgebiet Heppenheim (inkl. Ortsteile)
- Wird für das Kalenderjahr ausgestellt (01.01.-31.12.) und muss nach Ablauf neu beantragt werden
- Es können pro Handwerkerparkausweis bis zu 5 Kennzeichen aufgenommen werden, allerdings kann nur mit einem Fahrzeug geparkt werden
Wenn mit mehr als einem Fahrzeug zeitgleich geparkt werden soll, beantragen Sie bitte für jedes Fahrzeug einen Parkausweis.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Antragsformular
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite)
- Fahrzeugschein(e) in Kopie
Die Beantragung des Handwerkerparkausweises ist aktuell nur schriftlich möglich. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular und die notwendigen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail ein.
Kosten
Pro ausgestellter Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 100,- € erhoben.