AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DES MAGISTRATS
DER KREISSTADT HEPPENHEIM (BERGSTRASSE)
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung Reiterweg“ im Heppenheimer Ortsteil Kirschhausen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heppenheim und zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung Reiterweg“ im Heppenheimer Ortsteil Kirschhausen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen, mit der Zielsetzung, für den Geltungsbereich ein reines bzw. allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplanes befindet sich am östlichen Ortsende Kirschhausens, südlich des Reiterwegs, westlich der Tennisplätze und umfasst die Flurstücke Gemarkung Kirschhausen, Flur 1, Flurstück Nummer 36/2 und 36/3. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 4.950 m2. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass in der Sitzung der Stadtverordnetenver-sammlung der Kreisstadt Heppenheim am 11.09.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.
Dazu wird die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Erweiterung Reiterweg“ im Heppenheimer Ortsteil Kirschhausen, bestehend aus Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB) und der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit
vom 22.09.2025 bis 24.10.2025
bei der Stadtverwaltung Heppenheim, Friedrichstraße 21 (Stadthaus) in 64646 Heppenheim, Fachbereich Bauen + Umwelt, 2. Obergeschoss vor dem Zimmer 2.16, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die allgemeinen Dienststunden des Fachbereiches Bauen + Umwelt sind:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Bauen + Umwelt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Großer Markt 1 in 64646 Heppenheim, möglich.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.
Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Kreisstadt Heppenheim oder ein ggf. von der Kreisstadt Heppenheim eingeschalteter Dritter (z.B. ein externes Planungsbüro) ihr / ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Kreisstadt Heppenheim oder den ggf. von der Kreisstadt Heppenheim eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie / er jederzeit gegenüber der Kreisstadt Heppenheim oder dem ggf. von der Kreisstadt Heppenheim eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kreisstadt Heppenheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung Reiterweg“ im Heppenheimer Ortsteil Kirschhausen (unmaßstäblich)
Die Kreisstadt Heppenheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Planungsbüro Piske in Ludwigshafen übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Heppenheim, den 12.09.2025
Rainer Burelbach
Bürgermeister