Stadthaus Heppenheim

11.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss Haushaltsjahr 2022

Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2022 bekannt gegeben.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2025 den Jahresabschluss 2022 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk, gemäß § 114 HGO festgestellt und entlastet somit den Magistrat für die Haushaltsführung 2022
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis 2022 in Höhe von 8.309.699,06 Euro wird gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 666.817,87 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von -216.691,12 EUR herangezogen.

Der restliche Überschuss in Höhe von 450.126,75 EUR wird gemäß § 25 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 21.10.2025 im Fachbereich Finanzen, Friedrichstraße 21, 1. OG während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich aus.

 

 

Heppenheim, 08. Oktober 2025

DER MAGISTRAT DER KREISSTADT HEPPENHEIM

 

 

 

 

Christine Bender

Erste Stadträtin