Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2023 bekannt gegeben.
- Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2025 den Jahresabschluss 2022 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk, gemäß § 114 HGO festgestellt und entlastet somit den Magistrat für die Haushaltsführung 2023
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis 2023 in Höhe von 2.748.419,28 Euro wird gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der außerordentliche Jahresfehlbetrag wird gemäß § 25 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO in Höhe von -485.463,02 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.
Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 21.10.2025 im Fachbereich Finanzen, Friedrichstraße 21, 1. OG während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich aus.
Heppenheim, 08. Oktober 2025
DER MAGISTRAT DER KREISSTADT HEPPENHEIM
Christine Bender
Erste Stadträtin