Stadthaus Heppenheim

17.05.2025 Öffentliche Bekanntmachung - jährlich stattfindende Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf allen Friedhöfen

Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte.

Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Gartenbau-Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor.

Diese Überprüfung findet in der Zeit vom:
03.06.2025 bis 06.06.2025 auf allen Friedhöfen statt.
Bei Bedarf können Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales einem Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren. 

Kontakt Friedhofsverwaltung:
Montag–Donnerstag 8:00–11:00 Uhr
Tel: 06252-959301
E-Mail: friedhof(at)stadt.heppenheim.de

Heppenheim, den 09.05.2025
Rainer Burelbach
Bürgermeister

Bereitstellungstag: 17.05.2025