Stadthaus Heppenheim

01.10.2025 - Öffentliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Kreisstadt Heppenheim; Bebauungsplan Nr. 9 „Lebensmittelmarkt östlich Waldstraße“ im Stadtteil Kirschhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim hat in ihrer Sitzung am 27.05.2025 den Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt östlich Waldstraße“ im Stadtteil Kirschhausen einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtlicher Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Nahversorger im Stadtteil Kirschhausen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich der „Waldstraße“ im Heppenheimer Stadtteil Kirschhausen und umfasst konkret folgende Grundstücke: Gemarkung Kirschhausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 89/47 und 104/1.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,81 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 HBO) sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Anlage 1: Biotoptypenplan , Anlage 2: Maßnahmenplan, Anlage 3: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Anlage 4: Kompensationsbedarf Schutzgut Boden, Anlage 5: Auswirkungsanalyse zur geplanten Neuansiedlung eines Norma-Lebensmitteldiscountmarkts, Anlage 6: Gutachten über geotechnische Untersuchungen, Anlage 7: Klimaökologische Stellungnahme, Anlage 8: Klimaökologische Stellungnahme – Zusatzbetrachtung zu kumulativen Wirkungen, Anlage 9: Artenschutzprüfung gemäß § 44 (1) BNatSchG, Anlage 10: Schalltechnisches Gutachten, Anlage 11: Verkehrsgutachten) mit der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadtverwaltung Heppenheim, Friedrichstraße 21 (Stadthaus) in 64646 Heppenheim, Fachbereich Bauen + Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.21 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Die allgemeinen Dienststunden des Fachbereiches Bauen + Umwelt sind:

Montag bis Donnerstag:  8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag:                         8:00 bis 12:00 Uhr.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen können, wenn aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit des Anspruches kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Magistrat der Kreisstadt Heppenheim beantragt wird. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Kreisstadt Heppenheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtlicher Bauvorschriften) in Kraft.


Heppenheim, den 26.09.2025
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister