Stadthaus Heppenheim

01.10.2025 - Öffentliche Bekanntmachung:  Bauleitplanung der Kreisstadt Heppenheim; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt östlich Waldstraße“ im Stadtteil Kirschhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim hat in ihrer Sitzung am 27.05.2025 den Feststellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt östlich Waldstraße“ im Stadtteil Kirschhausen zur Genehmigungsvorlage bei der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für die Flächennutzungsplanänderung mit Verfügung vom 22.09.2025 (Aktenzeichen: 0029-III 31.2-61.d.02.05-00171#2025-00001) wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Heppenheim dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Nahversorger im Stadtteil Kirschhausen.

Der von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffene Bereich befindet sich östlich der „Waldstraße“ im Heppenheimer Stadtteil Kirschhausen und umfasst konkret folgende Grundstücke: Gemarkung Kirschhausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 89/47 und 104/1. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,8 ha. Die Abgrenzung des Planbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsfassung zur Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Anlage 1: Auswirkungsanalyse zur geplanten Neuansiedlung eines Norma-Lebensmitteldiscountmarkts, Anlage 2: Gutachten über geotechnische Untersuchungen, Anlage 3: Klimaökologische Stellungnahme, Anlage 4: Klimaökologische Stellungnahme – Zusatzbetrachtung zu kumulativen Wirkungen, Anlage 5: Artenschutzprüfung gemäß § 44 (1) BNatSchG, Anlage 6: Schalltechnisches Gutachten), mit der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Genehmigungsfassung zur Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadtverwaltung Heppenheim, Friedrichstraße 21 (Stadthaus) in 64646 Heppenheim, Fachbereich Bauen + Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.21 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Die allgemeinen Dienststunden des Fachbereiches Bauen + Umwelt sind:

Montag bis Donnerstag:  8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag:                         8:00 bis 12:00 Uhr.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Kreisstadt Heppenheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Heppenheim, den 26.09.2025
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister