Aufnahme des Rathaus Heppeneims

Neue Parkausweise für die Bewohnerparkzonen 2026

Bewohnerinnen und Bewohner der Heppenheimer Bewohnerparkzonen A, B und C können ab sofort neue Bewohnerparkausweise für das Jahr 2026 beantragen. Die Bewohnerparkzonen umfassen folgende Bereiche:

Zone A: Altstadt, Graben, Siegfriedstraße 1–31 bzw. 2–68
Zone B: Bensheimer Weg, Heinrichstraße, Hermannstraße, Starkenburgweg 1–15a, Marienstraße, Kleiner Markt 3–5, Lehrstraße 25
Zone C: Karl-Marx-Straße, Karlstraße, Graf-von-Galen-Straße, Liebigstraße, Walther-Rathenau-Straße (1–20, 22, 24), In der Krone, Bahnhofstraße, Ernst-Schneider-Straße (1, 3, 5, 7, 9, 11–19), Neckarstraße 1–7

Jeder Bewohner und jede Bewohnerin mit Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen kann einen Bewohnerparkausweis für den jeweiligen Wohnbereich beantragen.

Die Beantragung ist ab sofort einfach und bequem online möglich. Hier steht im Bereich „Bürgerservice & Rathaus unter Online-Services“ das entsprechende Formular zur Verfügung. Der Bewohnerparkausweis wird nach der erfolgreichen Bearbeitung mit der Rechnung direkt nach Hause versendet. Alternativ ist derzeit eine persönliche Beantragung im Bürgerbüro möglich.

Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in einer der Parkzonen können auf Antrag einen Parkausweis pro Gewerbe erhalten. Die Anträge sind unter Vorlage des Gewerbescheins ausschließlich beim Ordnungsamt einzureichen. Es wird um Online-Antragstellung gebeten.

Ab dem 24. November 2025 können die Anträge für Bewohnerparkausweise und Parkausweise für Gewerbetreibende persönlich im Ordnungsamt im Stadthaus (Friedrichstraße 21) gestellt werden.

Die Gebühr pro Bewohnerparkausweis beträgt 90,00 Euro, jede Änderung eines bestehenden Ausweises kostet 10,00 Euro. Bewohnerparkausweise sind jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Die Parkausweise für 2025 verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

Ausnahmegenehmigungen für Ärzte, Handwerksbetriebe und soziale Dienste für das Jahr 2026 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden. Auch hier wird darum gebeten, die Online-Antragstellung bzw. den Versand des Formulars (die Formulare finden Sie hier) per E-Mail zu nutzen. Weitere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt telefonisch oder per E-Mail.

Für weitere Informationen und Auskünfte:

Bürgerbüro
Friedrichstraße 21, EG
Telefon: 0 62 52 13-30 00
Sprechzeiten: Mo.–Fr. 08.00–15.00 Uhr, Sa. 10.00–13.00 Uhr

Ordnungsamt
Friedrichstraße 21, 2. OG
Telefon: 0 62 52 13-12 15
Sprechzeiten: Mo.–Fr. 08.00–12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung