Den Jahreswechsel nimmt die Heppenheimer Stadtverwaltung zum Anlass, um auf das bestehende gesetzliche Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen hinzuweisen. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen und damit in der gesamten Heppenheimer Altstadt. Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel dazu. Die Kreisstadt Heppenheim appelliert daher mit Blick auf die Brand- und Verletzungsgefahr und die entstehende Feinstaubbelastung an einen maßvollen und vernünftigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist lediglich am 31.Dezember und am 01. Januar erlaubt. Wir bitten aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme um die Einhaltung dieser Vorschrift.
23. Dezember 2025 von Joel Niebla