Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Friedhofssatzung §§ 25, 26
Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte.
Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor.
Diese Überprüfung findet in der Zeit vom:
03.06.2025 bis 06.06.2025 auf allen Friedhöfen statt.
Bei Bedarf können Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales einem Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren.
Kontakt Friedhofsverwaltung:
Montag–Donnerstag 8:00–11:00 Uhr
Tel: 06252-959301
E-Mail:
friedhof(at)stadt.heppenheim.de
Heppenheim, den 09.05.2025
Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 17.05.2025