Ausstellen von Urkunden
Allgemeines
Das Standesamt Heppenheim stellt Personenstandsurkunden für Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und begründete Lebenspartnerschaften aus, die in Heppenheim beurkundet wurden.
Anforderung
Sofern Sie eine Urkunde oder einen beglaubigten Registerauszug benötigen, können Sie diese persönlich oder per Mail anfordern. Bitte geben Sie immer an, aus welchem Grund Sie die Personenstandsurkunde benötigen, denn u.U. reicht für den entsprechenden Zweck eine „gewöhnliche“ deutsche Urkunde nicht aus.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Person berechtigt ist, Urkunden aus Einträgen, die andere betreffen, anzufordern.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass das Standesamt Heppenheim nicht mit kommerziellen Anbietern und privat betriebenen Internetseiten (z.B. „standesamt.com“ oder „standesamt24.de“) zusammenarbeitet. Grundsätzlich raten wir von der Inanspruchnahme solcher Drittanbieter ab, da für den Antragsteller in der Regel Mehrkosten anfallen und mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist. Bitte achten Sie darauf, Personenstandsurkunden immer über die offizielle Internetseite der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu beantragen.
Gebühren
a)
| | Für Dokumente aus aktiven Registern
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| | - 1 Urkunde /begl. Registerauszug
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| 12,- Euro
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| | - jede weitere Urkunde über den gleichen Personenstandsfall
| | | 6,- Euro
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| | mit gleichem Ausstelldatum
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Personenstandsurkunden online beantragen
Wir weisen darauf hin, dass der Online-Antrag
nicht für die Anmeldung von Neugeborenen genutzt werden kann, sondern nur für bereits beurkundete Personenstandsfälle.
Die weitere Vorgehensweise für Geburtsanmeldungen finden Sie im Kasten rechts unter „Beurkundung von Geburten“.