Verbrennen von Grünschnitt


Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist an den kommenden vier Samstagen (20.02., 27.02., 06.03. und 13.03.2021) in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.

Die Grünabfälle dürfen auf Grundstücken, auf denen sie anfallen und die außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.

Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf die genannten Termine begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.