Landtagswahl 2023

Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag findet am 8. Oktober 2023 statt.

Der Hessische Landtag besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen von den Wählern direkt gewählt, die restlichen Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Aufgrund der Kombination von Direkt- und Listenwahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Eine für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine weitere für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Landeswahlleiter Hessen

Wahlbroschüre Hessen

Flyer Landtagswahl - R
epräsentative Wahlstatistik

Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Landtagswahl am 08. Oktober 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Heppenheim eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 17. September 2023 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an die Wahlberechtigten verschickt. Sie können schriftlich (Post/Fax/E-Mail), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Online-Briefwahlantrag | Datenschutzerklärung
    Ab dem 28. August 2023 können Sie den Online-Briefwahlantrag nutzen. Bitte beachten Sie bei Eingabe Ihrer Anschrift, dass die Straße so geschrieben werden muss, wie auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Ihrem Personalausweis. Alternativ können Sie Ihre Straße bei Eingabe des ersten Buchstabens aus der Auswahlliste übernehmen. Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Der Online-Briefwahlantrag kann bis einschließlich Mittwoch, 04. Oktober 2023 genutzt werden. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

  • Beantragung per E-Mail
    Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass je Person eine separate E-Mail an wahlen(at)stadt.heppenheim.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.

  • Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 17. September 2023 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Briefwahlbüro senden.

  • Abholung der Briefwahlunterlagen
    Ab dem 28. August 2023 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ohne Termin persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

  • Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person
    Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
 
Fristen:
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung bei der unten genannten Stelle) endet am Freitag, dem 06. Oktober 2023, 13:00 Uhr. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500 |
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 06. Oktober 2023: 08:00 – 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
 
 
 

Wahlbezirke nach Straßen mit Wahllokalen

12.09.2023 Landtagswahl am 08. Oktober 2023 Repräsentative Wahlstatistik in Erbach und im Briefwahlbezirk II

Landtagswahl am 08. Oktober 2023
Repräsentative Wahlstatistik in Erbach und im Briefwahlbezirk II


Für die repräsentative Wahlstatistik bei der Landtagswahl 2023 wird in zwei Heppenheimer Wahlbezirken die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt. Die repräsentative Wahlstatistik gibt demnach Aufschluss über das Wahlverhalten der hessischen Wählerinnen und Wähler, genauer über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe. So können die Wahlergebnisse nach Alter und Geschlecht ausgewertet werden.

Für die repräsentative Wahlstatistik wurden aus allen hessischen Wahlbezirken 116 Urnen- und 78 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt. Das entspricht einem Anteil von etwa drei Prozent. Dabei wird die Zahl aller Wahlberechtigten in den ausgewählten Wahlbezirken in der repräsentativen Wahlstatistik erfasst. Die Auswahl erfolgt durch den Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt.

In Heppenheim wurden der Wahlbezirk 00010 (Erbach) sowie der Briefwahlbezirk 91002 (Briefwahl II) für die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht ausgewählt. Im Briefwahlbezirk II werden die Briefwähler aus den Wahlbezirken 00003 (Kindertagesstätte St. Christophorus) und 00008 (Starkenburg-Gymnasium) ausgewertet.

Im Zuge der Datenerhebung werden in den Stichprobenwahlbezirken die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmzettel ausgewertet und Angaben zum Geschlecht und zur Altersgruppe der Wahlberechtigten erfasst. Darüber hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben.
Um Daten über die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler zu ermitteln, sind die amtlichen Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken im oberen Bereich mit einem sogenannten Unterscheidungsaufdruck versehen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ermöglicht eine Differenzierung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen. Um die Auszählung der Stimmzettel zu vereinfachen, wird dabei neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe beigefügt. A bis F bezeichnet männliche, diverse und Wähler ohne Geschlechtsangabe und G bis M weibliche Wählerinnen, getrennt nach Jahrgängen. Der Aufdruck ist keiner Einzelperson zugeordnet und lässt daher keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler zu.

Das Wahlamt wertet das Wählerverzeichnis hinsichtlich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen aus, die wahlstatistische Auswertung der Stimmzettel hingegen wird zentral vom Hessischen Statistischen Landesamt vorgenommen. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden nicht für einzelne Wahlbezirke, sondern nur als Zusammenfassung unter www.statistik.hessen.de veröffentlicht.

Nähere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie auf der Homepage des Hessischen Statistischen Landesamtes, www.statistik.hessen.de, oder auf der Homepage der Stadt Heppenheim www.heppenheim.de.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009| Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de| Internet: www.heppenheim.de
Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 06.10.2023: 08:00 - 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

02.09.2023 Öffentliche Bekanntmachung - Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08.10.2023

29.06.2023 Mithilfe bei der Wahl

Mithilfe bei der Arbeit in einem Wahlvorstand

Bei jeder anstehenden allgemeinen Wahl sind in Heppenheim die Wahlvorstände von
16 Wahlbezirken und 5-6 Briefwahlbezirken zu besetzen. Das bedeutet für die Wahl des Hessischen Landtags am 08.10.2023 die Suche nach ca. 170 freiwilligen Heppenheimer Wahlberechtigten, die bereit sind, am Wahltag ein solches Wahlehrenamt auszuüben.

Für die Funktion eines vorsitzenden Mitglieds oder eines Schriftführers/einer Schriftführerin wird man in der Regel auf Personen zurückgreifen, die bereits über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Für die Funktion eines Beisitzers/einer Beisitzerin ist keinerlei Vorkenntnis erforderlich. 
Alle Wahlhelfer werden durch Informationsmaterial auf ihr Amt vorbereitet.

Der zeitliche Aufwand am Wahltag umfasst den Einsatz am Vormittag oder am Nachmittag sowie die Zeit nach 18:00 Uhr für die Auszählung der Stimmen nach dem Schließen der Wahllokale. Für die Briefwahlvorstände beginnt die Arbeit erst am Nachmittag mit der Öffnung der Briefwahlumschläge und der Stimmenauszählung.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich; jedes Mitglied erhält jedoch ein sog. „Erfrischungsgeld“ gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Interesse an dieser interessanten Tätigkeit füllen Sie bitte möglichst alle Felder aus, damit wir Ihre bisherigen Erfahrungen richtig einschätzen können. Wir tragen Sie dann in die Liste der Freiwilligen ein. Dies bedeutet jedoch noch nicht automatisch eine Berufung in einen Wahlvorstand für die nächste Wahl.

Für Rückfragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung. 

Formular - Mitarbeit in einem Wahlvorstand