Einbürgerungen
Allgemeines
Das Standesamt ist zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Einbürgerung für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Heppenheim. Der Antrag wird mit den jeweils erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet, welches über die Einbürgerung entscheidet.
Hinsichtlich der Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter
www.rp-darmstadt.hessen.de (Ausländer und Migration) informieren. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen können Sie beim Standesamt anfordern. Bitte kommen Sie hierfür persönlich beim Standesamt vorbei und bringen Sie Ihren Reisepass sowie den (elektronischen) Aufenthaltstitel mit. So kann vorab geprüft werden, ob ein Antrag auf Einbürgerung generell möglich ist.
Verfahren
Die Einbürgerungsunterlagen sind im Original durch den Antragsteller persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung bei Frau Kippenhan, Herrn Rittersberger oder Frau Rother abzugeben. Die Daten werden erfasst, die Unterlagen gescannt und der Vorgang dann elektronisch an die Einbürgerungsbehörde (das Regierungspräsidium Darmstadt) weitergeleitet. Das weitere Verfahren bis zur Feststellung, ob die Einbürgerung bewilligt werden kann, wird von dort durchgeführt. Sofern Sie im Verlaufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium Darmstadt aufgefordert werden, weitere Unterlagen vorzulegen, können Sie diese gerne beim Standesamt zur Weiterleitung abgeben.
Ist die Einbürgerung durchzuführen, wird die Einbürgerungsurkunde zur Aushändigung an das Standesamt gesandt. Sie erhalten dann von uns Bescheid und werden gebeten, einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Aushändigung ohne vorherige Terminabsprache, aufgrund der hierfür zusätzlich vorzubereitenden Unterlagen in der Regel nicht möglich ist.