Ausschreibungen / Bekanntmachungen 2021

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen, durch die Bereitstellung an dieser Stelle unter Angabe des Bereitstellungstages. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet. Es erfolgt zusätzlich ein Hinweis auf die Bekanntmachung im Starkenburger Echo. Diese Regelung gilt seit dem 26.04.2021.
Bis zum 25.04.2021 war das Starkenburger Echo amtliches Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Heppenheim.

29.12.2021 Bekanntmachung - Bebauungsplan „Südlich Bürgermeister-Kunz-Straße“ - Aufstellungsbeschluss und förmliche öffentliche Auslegung

20.12.2021 Bekanntmachung zur Vereinfachten Umlegung "Weg in die Erbisgasse"

20.12.2021 Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Heppenheim

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Heppenheim (Bergstraße)

 
Der § 2 (1) der derzeit gültigen Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Heppenheim wird mit Wirkung vom 01. März 2022 wie folgt geändert:
  1. Der Grundpreis beträgt  3,00 €
  2. Der Fahrpreis beträgt pro km  2,60 € 
    (Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit € 0,10)
  3. Wartezeit pro Stunde  33,00 €  

Heppenheim, den 14.12.2021

Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 20.12.2021

18.12.2021 Schließzeiten der Stadtverwaltung Heppenheim an Weihnachten und zum Jahreswechsel

Schließzeiten der Stadtverwaltung Heppenheim an Weihnachten und zum Jahreswechsel

 
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim sind am Freitag, 24. und Freitag, 31.12.2021 geschlossen.

Die Stadtbücherei Heppenheim ist ab dem 23.12.2021 geschlossen. Sie öffnet wieder am Donnerstag, 06.01.2022.

Das Museum Heppenheim bleibt am 24. und 31.12.2021 geschlossen. An den Weihnachtsfeiertagen (25./26.12.2021) und am Neujahrstag (01.01.2022) kann das Museum besucht werden. Die Sonderausstellung „Heppenheim – ein Reiseziel im 19. und 20. Jahrhundert“ ist noch bis zum 23.01.2022 zu sehen.

Während der Winterpause der Vereine bleibt das Starkenburg-Stadion in der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 für den Sportbetrieb geschlossen.


Heppenheim, 14.12.2021

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 18.12.2021

10.12.2021 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer -Hebesatzsatzung–

10.12.2021 Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Kreisstadt Heppenheim

10.12.2021 Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Kreisstadt Heppenheim

04.12.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sondersitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses am Dienstag, 07.12.2021 um 18:00 Uhr

27.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 02.12.2021, 18:00 Uhr

26.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Ortsbeirates Kirschhausen am Mittwoch, 01.12.2021

20.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des HFW am Dienstag, 23.11.2021

13.11.2021Öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, 16.11.2021

11.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Ortsbeirats Hambach am 17.11.2021

11.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsbeirats Erbach am Donnerstag, 18.11.2021

11.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung OBR Ober-Laudenbach, Donnerstag 18.11.2021

05.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses am Dienstag, 09.11.2021

05.11.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Ortsbeirates Sonderbach am Freitag, 12.11.2021

08.11.2021 Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

 
Die Stadt Heppenheim weist darauf hin, dass die Leitungen für die Wasserstellen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen

ab Montag, 15. November 2021

über die Wintermonate abgestellt werden.

Die öffentliche Toilettenanlage auf dem Friedhof der Kreisstadt Heppenheim im Erbacher Tal geöffnet bleibt.

Die Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Ortsteile sind in den Wintermonaten nur zu Zeiten von Trauerfeiern und Beisetzungen geöffnet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Heppenheim, 26.10.2021

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 08.11.2021

03.11.2021 Gedenkfeiern zum Volkstrauertag

Gedenkfeiern zum Volkstrauertag

 
Heppenheim-Mitte
Sonntag, 14. November 2021, 11:15 Uhr, am Ehrenmal
Erbach
Sonntag, 14. November 2021, 10:00 Uhr, am Ehrenmal
Hambach
Sonntag, 14. November 2021, 10:30 Uhr, Gedenkfeier im Schulhof der Christophorus-Schule, anschließend ist die Kranzniederlegung am nahe gelegenen Ehrenmal
Kirschhausen
Sonntag, 14. November 2021, 11:15 Uhr, am Ehrenmal
Mittershausen-Scheuerberg
Sonntag, 14. November 2021, 14:00 Uhr, am Ehrenmal auf dem Friedhof Mittershausen
Ober-Laudenbach
Sonntag, 14. November 2021, 10:30 Uhr, am Ehrenmal
Sonderbach
Samstag, 13. November 2021, 19:30 Uhr, am Ehrenmal
Wald-Erlenbach
Sonntag, 14. November 2021, 09:30 Uhr, am Ehrenmal
Heppenheim, 1. November 2021

Rainer Burelbach
Bürgermeister

Bereitstellungstag: 03.11.2021

23.10.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 28.10.2021

22.10.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Ortsbeirats Erbach am Dienstag, 26.10.2021 um 19:30 Uhr

18.10.2021 Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlagen (Lärmschutzwälle) im Baugebiet "Nordstadt" (I)

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlagen (Lärmschutzwälle) im Baugebiet "Nordstadt" (I)

 
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim in ihrer Sitzung am 07.10.2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlagen (Lärmschutzwälle) im Baugebiet „Nordstadt“ vom 02.11.1989, in der Fassung vom 15.03.2001, wird aufgehoben.

Artikel 2
Die Aufhebung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.


Heppenheim, den 12.10.2021

Christine Bender
Erste Stadträtin
 
Bereitstellungstag: 18.10.2021

18.10.2021 Bekanntmachung - Sitzung des Seniorenbeirats am 25.10.2021

16.10.2021 Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2019

Jahresabschluss der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2019

 
Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2019 bekannt gegeben.
  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.10.2021 den Jahresabschluss 2019 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk, gemäß § 114 HGO festgestellt und entlastet somit den Magistrat für die Haushaltsführung 2019.
  2. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 4.992.150,62 Euro wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO zum 31.12.2021 der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 26.10.2021 im Fachbereich Finanzen, Friedrichstraße 21, 1. OG während der Dienststunden für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich aus.


Heppenheim, 14. Oktober 2021
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Christine Bender
Erste Stadträtin
 
Bereitstellungstag: 16.10.2021

12.10.2021 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung

02.10.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 07.10.2021

02.10.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sondersitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am Mittwoch, 06.10.2021

24.09.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Dienstag, 28.09.2021

22.09.2021 Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 07.09.2021 zur Freigabe eines ver-kaufsoffenen Sonntages in Heppenheim am 31.10.2021:
 
  1. Die Allgemeinverfügung vom 07.09.2021 über die Freigabe zur Öffnung aller Verkaufsstellen in Heppenheim am Sonntag, den 31.10.2021 für den Geschäftsverkehr mit Kunden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr aus Anlass der Veranstaltung „Halloween-Sonntag“ wird hiermit aufge-hoben.
  2. Die Verkaufsstellen in Heppenheim dürfen daher am Sonntag, den 31.10.2021, nicht geöffnet sein.
  3. Diese Verfügung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Sie gilt gemäß § 41 Abs. 4 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes am Tage nach dieser Bekanntmachung als bekanntgegeben.
  4. Diese Allgemeinverfügung ist auch im Ordnungsamt des Kreisstadt Heppenheim, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.
Begründung:
Mit der Absage der Veranstaltung „Halloween-Sonntag“ durch den Veranstalter, der Heppenheimer Wirtschaftsvereinigung e.V., am 20.09.2021 entfällt das für die Sonntagsöffnung notwendige Anlassereignis.
Die Allgemeinverfügung vom 07.09.2021 ist deshalb aufzuheben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Ordnungsamt, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Heppenheim, 21.09.2021
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 22.09.2021

21.09.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Seniorenbeirates am Montag, 27.09.2021

17.09.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, 21.09.2021

16.09.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Ortsbeirates Sonderbach am Freitag, 24.09.2021

10.09.2021 Sitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses am Dienstag, 14.09.2021

08.09.2020 Bekanntmachung Amtshof Verbauarbeiten barrierefreier Zugang Rohbau

Auftragsbekanntmachung


HAD-Referenz-Nr.: 290/545


Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Großer Markt 1
64646 Heppenheim

Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Bauvorhaben: Amtshof Heppenheim/ barrierefreier Zugang und Erweiterung Zehntkeller
Rohbauarbeiten



Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/545.
 
Bereitstellungstag: 08.09.2021
 
 

08.09.2021 Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

06.09.2021 Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 2021

Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 2021

 
Bereitstellungstag: 06.09.2021

01.09.2021 Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

 
 
Bereitstellungstag: 03.09.2021

03.09.2021 Sitzung des Ortsbeirats Hambach

26.08.2021 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Kirschhausen

24.08.2021 Sitzung des Ortsbeirats Kirschhausen am Mittwoch, 01.09.2021

24.08.2021 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

20.08.2021 Allgemeinverfügung - Sperrzeit für die Außengastronomie im gesamten Stadtteil Heppenheim-Erbach

Allgemeinverfügung über die Sperrzeit für die Außengastronomie im gesamten Stadtteil Heppenheim-Erbach

 
Aufgrund von § 9 Hess. Gaststättengesetz (HGastG) in Verbindung mit §§ 1,3 Sperrzeitverordnung (SperrzeitVO), in der jeweils gültigen Fassung, ergeht anlässlich der Kerwe im Stadtteil Erbach folgende Allgemeinverfügung:

I. Verfügung
  1. Die Sperrzeit im Stadtteil Erbach wird wie folgt festgelegt:
    In der Nacht von Freitag, den 27.08.2021, auf Samstag, 01:00 Uhr
    In der Nacht von Samstag, den 28.08.2021, auf Sonntag, 01:00 Uhr
    In der Nacht von Sonntag, den 29.08.2021, auf Montag, 24:00 Uhr
    In der Nacht von Montag, den 30.08.2021, auf Dienstag, 24:00 Uhr.
  2. Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung können als Ordnungswid-rigkeiten im Sinne von § 12 HGastG geahndet werden.
  3. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Der Volltext der Verfügung kann während den Dienstzeiten beim Ord-nungsamt eingesehen werden.

Heppenheim, den 17.08.2021

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 20.08.2021

12.08.2021 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

Kommunalwahlen am 14. März 2021
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

 
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin Pia Wichmann, Kreuzberger Straße 12, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 27.07.2021 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der GRÜNEN mit den meisten Stimmen

Frau Andrea Hanssen, Im Bachemark 15, 64646 Heppenheim,

in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Heppenheim, den 10.08.2021
Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim

Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 12.08.2021

09.08.2021 Öffentliche Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement - Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Mörlenbach B 38a

06.08.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Ortsbeirates Erbach am Dienstag, 10.08.2021

24.07.2021 Bebauungsplan „In der Bärenhecke“

24.07.2021 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der Bärenhecke“

23.07.2021 Vereinfachte Umlegung Hambacher Tal 167-169

Vereinfachte Umlegung Hambacher Tal 167-169

 
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Stadt Heppenheim und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 09.06.2021
in der Gemarkung:
Unter-Hambach
Flur:
1
Verfahrensgebiet:
Hambacher Tal 167-169
am 14.07.2021 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetz-buch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten o-der einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch, erhoben werden.

Michelstadt, den 15.07.2021

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Im Auftrag
Gez. Raitz, TA


Heppenheim, den 19.07.2021

Christine Bender
Erste Stadträtin
 
Bereitstellungstag: 23.07.2021

17.07.2021 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

Kommunalwahlen am 14. März 2021
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

 
Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Oliver Wilkening, Siegfriedstraße 84, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 15.07.2021 auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der FDP mit den meisten Stimmen

Herr Ole Wilkening, Siegfriedstraße 84, 64646 Heppenheim,

in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Heppenheim, den 15.07.2021

Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim

Thomas Ehret
Magistratsoberrat
 
Bereitstellungstag: 17.07.2021

12.07.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Seniorenbeirates am Montag, 19.07.2021

09.07.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 15.07.2021, 18:00 Uhr

09.07.2021 Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Mittershausen-Scheuerberg am Dienstag, 13.07.2021

09.07.2021 Versteigerung von Fundsachen

Versteigerung von Fundsachen

 
Am Freitag, den 16. Juli 2021, findet in Heppenheim auf dem Parkhof Nord, ab 16:00 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern und anderer Fundsachen statt.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Fundsachenversteigerung an einem Freitag stattfindet.

Heppenheim, den 29.06.2021
Rainer Burelbach
Bürgermeister
 
Bereitstellungstag: 09.07.2021

03.07.2021 Einladung zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Dienstag, 06.07.2021

26.06.2021 Einladung zur Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, 29.06.2021

24.06.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Ortsbeirats Sonderbach am 29.06.2021

16.06.2021 Versteigerung von Fundsachen

16.06.2021 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Erbach

07.06.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Seniorenbeirates am Montag, 14.06.2021

29.05.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 02.06.2021

27.05.2021 Bekanntmachung - Entschädigungssatzung der Kreisstadt Heppenheim

Entschädigungssatzung der Kreisstadt Heppenheim

 
Bereitstellungstag: 27.05.2021

25.05.2021 Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Friedhofssatzung §§ 25, 26

 
Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte.

Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Die Gartenbau–Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor.

Diese Überprüfung findet in der Zeit vom 21.-25.06.2021 statt.
Friedhöfe Heppenheim
21. - 23.06.2021
Friedhöfe Heppenheim - Ortsteile
24. + 25.06.2021
     
In der Zeit vom 14.-17.06.2021 können die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales im o.g. Zeitraum unter Angabe des Friedhofes und der Grabstättennummer einen Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren.

Kontakt Friedhofsverwaltung:
Montag - Donnerstag 08:30-11:00 Uhr
Tel. 06252 959301 (ein Anrufbeantworter ist ggf. geschaltet)
E-Mail: friedhof(at)stadt.heppenheim.de

Heppenheim, 19.05.2021

Rainer Burelbach
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 25.05.2021

22.05.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Dienstag, 25.05.2021

15.05.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, 18.05.2021

07.05.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses am 11.05.2021

05.05.2021 Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Wahlen der Ortsbeiräte in der Kreisstadt Heppenheim

05.05.2021 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Kirschhausen

04.05.2021 Ausscheiden und Nachrücken in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

Kommunalwahlen am 14. März 2021
Ausscheiden und Nachrücken in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

 
Die am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Bewerber
  • des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU
    Herr Christoph Zahn, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 17, 64646 Heppenheim und
    Herr Steffen Gugenberger, Gunderslachstr. 16 A, 64646 Heppenheim,
  • des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, GRÜNE,
    Herr Mathias Matzeit, Moselstr. 55, 64646 Heppenheim,
  • des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, SPD
    Helmut Bechtel, Moselstr. 49, 64646 Heppenheim
haben aufgrund ihrer Wahl in den Magistrat mit Erklärung vom 29.04.2021 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass die nächsten noch nicht berufenen Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge mit den meisten Stimmen
  • Herr Klaus Bitsch, Am Pfalzbach 34, 64646 Heppenheim,
    Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU
  • Herr Thomas Vettel, Von-Erthal-Str. 7, 64646 Heppenheim,
    Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU
  • Herr Sebastian Bommes, Untere Gartenstr. 12, 64646 Heppenheim,
    Wahlvorschlag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, GRÜNE,
  • Herr Jan Christopher Herbert, In der Wasserschöpp 20, 64646 Heppenheim,
    Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, SPD.

in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim nachrücken.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Heppenheim, 30.04.2021

Die stellv. Wahlleiterin der Kreisstadt Heppenheim
Silke Acquaro
Amtfrau

Bereitstellungstag: 04.05.2021

03.05.2021 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Sonderbach am Donnerstag, 06.05.2021

30.04.2021 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Wald-Erlenbach am Dienstag, 04.05.2021

30.04.2021 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Erbach am Dienstag, 04.05.2021

30.04.2021 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Hambach am Mittwoch, 05.05.2021

30.04.2021 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Kirschhausen am Mittwoch, 05.05.2021

30.04.2021 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ober-Laudenbach am Mittwoch, 05.05.2021

23.04.2021 Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Kreisstadt Heppenheim

20.04.2021 Besetzung des Amtes der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Heppenheim I

Besetzung des Amtes der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Heppenheim I (Heppenheim-Mitte, Mittershausen-Scheuerberg, Ober-Laudenbach, Hambach, Kirschhausen [mit Igelsbach], Sonderbach, Wald-Erlenbach)

 
Für den Schiedsamtsbezirk Heppenheim I wird die Neuwahl der Schiedsperson erforderlich. Die Aufgaben der Schiedsperson werden für die Dauer der Amtszeit von fünf Jahren ehrenamtlich wahrgenommen.

Auszug aus § 3 des Hessisches Schiedsamtsgesetzes (vom 23. März 1994 in der derzeit gültigen Fassung) über die Eignung für die Bekleidung des Amtes der Schiedsperson:

(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2) Das Amt kann nicht bekleiden,
  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

(3)    In das Amt soll nicht berufen werden, wer
  1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
  3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Personen, die unter Beachtung der genannten Vorschriften für die Bekleidung des Amtes befähigt sind, können ihr Interesse für das Amt der Schiedsperson schriftlich bis zum 04.06.2021 bei der Stadtverwaltung Heppenheim, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, anmelden.

Die Schiedsperson wird gem. § 4 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.

Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten.
Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt die bisherige Schiedsperson im Amt.

Die in das Amt gewählte Person bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat; die Schiedsperson wird vom Vorstand des Amtsgerichts auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

Im Übrigen finden für die Ausübung des Schiedsamtes die Ausführungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes Anwendung.

15.04.2021 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Erbach

Kommunalwahlen am 14. März 2021;
Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Ortsbeirat Erbach

 
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Grüne Liste Erbach (GLE) in den Ortsbeirat gewählte Bewerberin Anna-Lena Groh, Ortsstraße 69, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 13.04.2021 auf ihren Sitz im Ortsbeirat Erbach verzichtet und scheidet somit ab sofort aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§ 33 KWG).

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der GLE mit den meisten Stimmen,

Herr Franz Beiwinkel, Ortsstraße 68, 64646 Heppenheim,

in den Ortsbeirat Erbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

15.04.2021 Standesamt geschlossen

Standesamt geschlossen

 
Wegen einer Schulung bleibt das Standesamt Heppenheim am Mittwoch, dem 28.04.2021 geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

08.04.2021 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Gunderslache“

06.04.2021 Bekanntmachung zur Erweiterung des Steinbruchs der Firma RÖHRIGgranit GmbH in Heppenheim

31.03.2021 Bürgerbüro und Tourist Information am Ostersamstag geschlossen

Bürgerbüro und Tourist Information am Ostersamstag geschlossen

Am Samstag, 3.4.2021, sind das Bürgerbüro und die Tourist Information der Stadt Heppenheim geschlossen. Wir bitten um Beachtung.

31.03.2021 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

31.03.2021 Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim

29.03.2021 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Käsberg“

08.03.2021 Sprechzeiten der Stadt Heppenheim

Sprechzeiten der Stadt Heppenheim

 
Am Montag, 15.3.2021, und Dienstag, 16.3.2021, werden die Wahlergebnisse der Kommunalwahl ermittelt. Aus diesem Grund entfallen an diesen beiden Tagen die Sprechzeiten in den Dienststellen der Stadt Heppenheim. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist in dieser Zeit eingeschränkt. Wir bitten um Beachtung.

25.02.2021 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

11.02.2021 Wahlbekanntmachung

11.02.2021 Verbrennen von Grünschnitt

Verbrennen von Grünschnitt

 
Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist an den kommenden vier Samstagen (20.02., 27.02., 06.03. und 13.03.2021) in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.

Die Grünabfälle dürfen auf Grundstücken, auf denen sie anfallen und die außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.

Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf die genannten Termine begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.

08.01.2021 Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 der Betriebszweige Wasserversorgung, Bäder und Stadtentwässerung

08.01.2021 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der Betriebszweige Wasserversorgung, Bäder und Stadtentwässerung