Beurkundung von Sterbefällen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Standesamtes für die Beurkundung eines Sterbefalles richtet sich nach dem Todes-/Sterbeort. Das Standesamt Heppenheim ist also für in Heppenheim Verstorbene zuständig.
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Selbstverständlich können sich die Angehörigen eines/einer Verstorbenen selbst um die Formalitäten für die Beurkundung des Sterbefalles kümmern. Sie können aber auch den Bestatter, der sich um die Beisetzung bzw. Überführung kümmert, damit beauftragen.
Dieser hat die Möglichkeit, dem Standesamt vorab alle Unterlagen (siehe unten) per E-Mail oder Fax zu übersenden. Die Unterlagen, insbesondere die Personenstandsurkunden, sollten unbedingt vollständig sein, ansonsten kann die Beurkundung nicht durchgeführt werden. Alle Dokumente sind bei Abholung im Original vorzulegen.
Alternativ kann für die Vorab-Anzeige auch die Online-Funktion genutzt werden.
Sterbefallanzeige online an das Standesamt übermitteln
Voranzeige eines Sterbefalls
Benötigte Unterlagen
- vom Arzt ausgestellter Leichenschauschein
- Personenstandsurkunden des Verstorbenen (ggf. mit Übersetzung)
(= Geburtsurkunde, Heirats-, ggf. Sterbeurkunde des/der Vorverstorbenen) - Aufenthaltsbescheinigung und / oder gültigen deutschen Personalausweis
Gebühren
Die Beurkundung eines Sterbefalles sowie die Ausstellung von drei Sterbeurkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei.
Im Übrigen fallen folgende Gebühren an1 (deutsche) Sterbeurkunde
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| 12,- Euro
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| jede weitere Urkunde
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| 6,00 Euro
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1 internationale Sterbeurkunde
| | 12,- Euro
| | jede weitere Urkunde
| | 6,00 Euro
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Leichenpass
| | 31,- Euro
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