Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
im Folgenden finden Sie Hinweise und Informationen zu Verkehrsrechtlichen Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer (mittels Verkehrszeichenpläne) von der zuständigen Behörde Anordnungen einholen, wie sie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen haben, ob und wie der Verkehr auch bei teilweiser Straßensperrung zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Diese Anordnungen sind bindend.
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei größeren Baumaßnahmen ist eine längere Vorlaufzeit erforderlich.
Die Kosten der angeordneten und zu treffenden Sicherungs- und Lenkungsmaßnahmen trägt der Unternehmer. Außerdem sind die Gebühren für die notwendigen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zu tragen.
Der Gebührenrahmen bestimmt sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Folgende Gebühren fallen an:
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Bis zu 1 Woche
| | 25,00 €
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Bis zu 2 Wochen
| | 35,00 €
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Bis zu 4 Wochen
| | 60,00 €
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Bis zu 8 Wochen
| | 80,00 €
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Mehr als 8 Wochen
| | 130,00 €
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Jahresgenehmigungen
| | 500,00 €
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Verlängerung der verkehrsbehördlichen Anordnung
| | 25,00 €
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Aufstellung eines Containers
| | 25,00 €
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Verkehrsrechtliche Anordnungen ab sofort onlineAb sofort besteht die Möglichkeit, verkehrsrechtliche Anordnungen online zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die angefügten Anhänge maximal 10 MB haben dürfen.