Sondernutzungserlaubnisse
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
im Folgenden finden Sie Hinweise und Informationen zu Sondernutzungserlaubnissen nach dem Hessischen Straßengesetz. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne zur Verfügung!
LeistungsbeschreibungDer Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch (Sondernutzung) hinaus bedarf nach § 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG) in Verbindung mit der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Kreisstadt Heppenheim der Erlaubnis.
Sondernutzungen sind somit denkbar bei Gerüsten, Containern, Freisitzen, Veranstaltungen, Informationsständen, Plakatwerbung etc.
Welche Kosten fallen an? Die Kosten richten sich nach Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Kreisstadt Heppenheim und betragen zurzeit:
Bau-, Bürocontainer, Baustofflagerungen, Baumaschinen, Gerüst
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| 0,40 € / qm / Tag 5,00 € / qm / Monat
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Mulden, Container, Toilettenwagen Höchstgebühr
| | 4,00 € / Tag 300,00 € / Jahr
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Verkaufsstände (außerhalb Wochenmarkt)
| | 10,00 € / Tag
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Bewegliche Verkaufsstände (auch aus Kfz)
| | 40,00 € / Monat 400,00 € / Jahr
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Warenbänke je laufende Meter
| | 2,00 € / Monat
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Informationsstände bis zu 4 qm Darüber hinaus je qm
| | 10,00 € / Tag 3,00 € / Tag
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Straßenfeste
| | 50,00 € / Tag
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Werbeschilder, Kundenstopper
| | 10,00 € / Monat
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Wegweiser, Hinweisschilder
| | 0,50 € / Tag 100,00 € / Jahr
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Tische, Stühle, Tresen und sonstiges a) Als Freisitz für Gaststätten für die Saison März bis Oktober für jeden angefangenen qm der in Anspruch genommenen Fläche
| | 20,00 €
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Für sonstige Monate außerhalb der Saison für jeden angefangenen qm der in Anspruch genommenen Fläche
| | 1,00 € / Monat
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b) Sonstige (Tische, Stühle etc.) je qm
| | 5,00 € / Monat
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Sondernutzung im Übrigen, soweit sie für wirtschaftliche oder gewerbsmäßige Zwecke erfolgt
| | 10,00 € bis 1.000 € / Tag
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Zusätzlich zu der Benutzungsgebühr wird für jede erteilte Sondernutzungserlaubnis eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Sondernutzungserlaubnisse ab sofort onlineAb sofort besteht die Möglichkeit, Sondernutzungserlaubnisse online zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die angefügten Anhänge maximal 10 MB haben dürfen. Genehmigungsfähige Anträge werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.