Parkausweise für 2021 für die Bewohnerparkzonen ab sofort verfügbar - Beantragung vorzugsweise online


Die Parkausweise 2020 für die Parkzonen der Heppenheimer Innenstadt verlieren mit Ablauf des Jahres ihre Gültigkeit. Um mögliche Wartezeiten bei der Beantragung der neuen Ausweise zu vermeiden, können diese ab sofort für folgende Parkbereiche beantragt werden.

A    Altstadt/ Graben/ Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
B    Bensheimer Weg/ Heinrichstraße/ Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/ Marienstraße
C   Karl-Marx-Straße/ Karlstraße/ Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/ Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/ In der Krone/ Bahnhofstraße/ Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/ Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)

Ganz ohne Wartezeit geht die Beantragung online über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de/Rathaus & Politik/Bürgerservice). Der neue Bewohnerparkausweis kommt dann mit der Rechnung per Post nach Hause.

Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich. Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Zur Antragstellung sind ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein vorzulegen.

Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Der Antrag kann unter Vorlage des Gewerbescheines ausschließlich beim Ordnungsamt beantragt werden.

Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €. Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2020 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2021.

Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten (50,00€), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2021 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.

Für Handwerker besteht außerdem die Möglichkeit, Handwerkerparkausweise zu beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt.

Beantragung online:
www.heppenheim.de/Rathaus & Politik/ Bürgerservice


Auskunft Bürgerbüro:
Friedrichstraße 21 | Tel. 06252 13-3000
Montag – Freitag   08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag               10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Auskunft Ordnungsamt:       
Gräffstraße 7 – 9 | Tel. 06252 13-1215
Montag – Freitag   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie nach tel. Vereinbarung