Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf unbebaute, in der Regel erschlossene Grundstücke.

Bodenrichtwerte werden gewöhnlich für verschiedene Nutzungsarten bestimmt z. B.:
  • Wohnbauflächen
  • gemischte Bauflächen
  • gewerbliche Bauflächen
  • landwirtschaftliche Flächen
Die Bodenrichtwerte werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich der Stadt Heppenheim ermittelt und beschlossen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses befindet sich beim Amt für Bodenmanagement in Heppenheim
Odenwaldstraße 6 | 64646 Heppenheim |Tel. 06252 127-8904, Fax: 06252 127-8391| E-Mail: gs-gaa-afb-hp(at)hvbg.hessen.de

Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z. B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten festgestellt werden.
 
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erhalten Sie nur bei der o. g. Geschäftsstelle.

Weitere Informationen:
Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Hessen
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Immobilienwerte