Bewohnerparken


Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

im Folgenden finden Sie Hinweise und Informationen zu Bewohnerparkausweisen nach der Straßenverkehrsordnung. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne zur Verfügung.

In der Kreisstadt Heppenheim gibt es derzeit folgende Bewohnerparkzonen:
  • Altstadt/Graben/Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
  • Bensheimer Weg / Heinrichstraße / Hermannstraße / Marienstraße / Kleiner Markt 3-5 / Starkenburgweg 1-15a / Lehrstraße 25
  • Karl-Marx-Straße / Graf-von-Galen-Straße / Karlstraße / Walther-Rathenau-Straße 1-19 bzw. 20, 22, 24 / Liebigstraße / Bahnhofstraße / In der Krone / Ernst-Schneider-Straße 3, 5, 7, 9, 11-19 / Neckarstraße 1-7
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • Hauptwohnsitz oder Unternehmer / Gewerbetreibender in der betreffenden Zone
  • Halter des Fahrzeuges oder Nachweis über die Zurverfügungstellung des Fahrzeuges

Welche Kosten fallen an?

Der Gebührenrahmen bestimmt sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
 
Folgende Gebühren fallen an:
Ausstellen eine Bewohnerparkausweises
Änderung eines Bewohnerparkausweises
30,00 €
5,00 €

Bewohnerparkausweise online
Sie haben die Möglichkeit, Bewohnerparkausweise online zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Größe der angefügten Anhänge maximal 10 MB betragen darf. Genehmigungsfähige Ausweise werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

Bewohnerparkausweise online (Anlagen max. 10 MB )