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Pressemitteilung des Kreises Bergstraße

Kreis erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus

Kreis Bergstraße (kb). Rund 100 Personen haben sich in den vergangenen sieben Tagen im Kreis Bergstraße mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Inzidenz für den Kreis Bergstraße lag am Donnerstag, 15.10., bei 36,23 und damit über 35. Ab einer Inzidenz von 35 ist die dritte Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes zur Eindämmung des Corona-Virus erreicht. Es sieht vor, dass dann Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ausgeweitet werden müssen. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.
 
Angesichts dieser Situation und des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Kreis Bergstraße wird der Kreis am Samstag eine Allgemeinverfügung bekanntmachen, die mit ihrer Veröffentlichung sofortige Gültigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises hat. In der Allgemeinverfügung ist geregelt:
 
In Gastronomiebetrieben und Übernachtungsbetrieben sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen soll eine Maskenpflicht gelten beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten sowie in Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen. Ausnahmen sind vorgesehen für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen Bedeckung tragen können.
 
In Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sollen Besuche stärker gesteuert werden. Das Gleiche gilt für Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
Besuche in Einrichtungen zur gemeinschaftliche Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern werden grundsätzlich ausgeschlossen.
 
Diese Regelungen der Allgemeinverfügung sollen zunächst bis 31.10.2020 gelten.

Im Bereich der Veranstaltungen werden genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos usw. mit einer Teilnehmerzahl von über 250 Personen, nicht mehr durch das zuständige Kreisgesundheitsamt genehmigt. Bereits erteilte Genehmigungen für Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen seien dann unwirksam und erlöschen. Darüber hinaus soll für genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches mit einer Teilnehmerzahl von über 100 Personen eine Anmeldepflicht beim Kreisgesundheitsamt gelten.

Die Regelungen für Veranstaltungen sollen zunächst bis 30.11.2020 gelten.

Im Bereich der Schulen ist in Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt vorgehen, dass der Unterricht an den Grundschulen nur im Klassenverband erfolgen soll. Ab der Sekundarstufe II, auch in den Berufsschulen, soll - in Ergänzung der bisher bereits durch Landesverordnung geregelten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - die Verpflichtung bestehen, diesen auch während des Unterrichts zu tragen. In der Sekundarstufe I soll die Verpflichtung bestehen, einen Mund-Nasen-Schutz während des klassenübergreifenden Unterrichts zu tragen.
 
Die Regelungen für Schulen sollen zunächst bis 15.11.2020 gelten.
 
Die genauen Regelungstatbestände und Ausnahmen können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, den 17.10.2020 in den Bekanntmachungsorganen des Kreises Bergstraße veröffentlicht. Außerdem wird sie auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar sein.
 
Landrat Christian Engelhardt teilt dazu mit: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir versuchen, das aktuelle Infektionsgeschehen bei uns im Kreis zu reduzieren.“
 
Engelhardt appelliert dabei an alle Bürgerinnen und Bürger: „Uns wird die Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht gelingen, wenn sich nicht alle an die geltenden Maßnahmen halten. Ich appelliere, gemeinsam mit Gesundheitsdezernentin Diana Stolz, an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln einzuhalten! Niemand von uns möchte einen Lock-Down. Niemand von uns möchte die Folgen eines Lock-Downs spüren! Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, die Abschottung von älteren und kranken Menschen, die massive Beschränkung der sozialen Kontakte, aber auch wirtschaftliche Probleme, einschließlich der Sorgen um den Erhalt des Arbeitsplatzes, all das sind die Folgen eines Lock-Downs. Wir möchten dies um jeden Preis vermeiden. Es darf deshalb auch nicht sein, dass die vielen, die sich an die aktuellen Regeln halten, unter der Unvernunft einiger weniger leiden müssen. Wir werden deshalb auch die Einhaltung der Regeln kontrollieren lassen.“ Der Bergsträßer Landrat hat daher bereits am Mittwoch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden gesprochen und um Unterstützung durch die Ordnungsämter der Kommunen gebeten.
 
Auch Gesundheitsdezernentin Diana Stolz appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Es ist wichtig, dass wir alle deutlich achtsamer werden. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann mit dem eigenen Verhalten dazu beitragen, dass wir in der Lage bleiben, das Infektionsgeschehen bei uns im Kreis unter Kontrolle zu behalten.“ Der Schlüssel für die Eindämmung des Virus, so Stolz, sei insbesondere auch die Kontaktverfolgung, welche das Gesundheitsamt leistet. Schon jetzt sei zu beobachten, dass bei vielen der in letzter Zeit festgestellten Neuinfizierten nicht gleich festgestellt werden konnte, wo sich diese angesteckt hatten. Die Gesundheitsdezernentin appelliert deshalb auch an die Bürgerinnen und Bürger, die Corona-App zu nutzen.

Die Heppenheimer Kellerweihnacht wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Diese Entscheidung wurde nun von den beteiligten Akteuren der beliebten Veranstaltung getroffen. Da die Einhaltung der derzeit geltenden Corona Hygienemaßnahmen, insbesondere der Abstandsregeln in den kleinen Kellern nicht möglich ist, muss die Kellerweihnacht in diesem Jahr leider ausfallen.

Die Veranstalter, die Stadt Heppenheim, die Stadt- und Laternenführergilde sowie die Heppenheimer Altstadtfreunde hoffen, dass die Heppenheimer Kellerweihnacht im nächsten Jahr wieder durchgeführt werden kann.

Ab Oktober starten wieder die Internet-Kurse für Einsteiger in der Stadtbücherei Heppenheim. Sie finden jeweils am letzten Mittwoch eines Monats in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr statt.

Auf Grund der aktuellen Corona-Richtlinien wird die Teilnehmerzahl eingeschränkt, um den Mindestabstand einhalten zu können. Während des Kurses ist eine Mund- Nasenbedeckung zu tragen.

Zum nächsten Termin am Mittwoch, 28. Oktober 2020 sind noch Plätze frei. Es wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Stadtbücherei, Graf-von-Galen-Straße 12, Tel. 06252 69630.

Für den Endausbau der Straßendecke im Gewerbegebiet Süd wird die Lise-Meitner-Straße in mehreren Bauabschnitten gesperrt. Ab dem 12.10.2020 beginnt der erste Bauabschnitt zwischen L3398 und Opus Straße.

Die Umleitung erfolgt dann über die L3398 – Tiergartenstraße – Hunsrückstraße – Westerwaldstraße – An der Autobahn – Energiestraße. Die Zufahrt zu den ansässigen Firmen soll jederzeit gewährleistet bleiben. Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang Dezember dauern.

Zur Verlegung von Versorgungsleitungen für einen Hausanschluss muss die Borsigstraße vom 07.10.2020 bis 16.10.2020 für den Verkehr gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Daimlerstraße – Zeppelinstraße – Benzstraße.

„Sagen und Geschichten aus längst vergangener Zeit“ erwarten Kinder ab vier Jahre am Samstag, 17.10.2020 um 19:00 Uhr bei einer öffentlichen Kinderlaternenführung. Wenn die Dämmerung sich langsam über die Altstadt legt, erzählt die kleine Ratte Ratz Pfeifer, wie die Sagen in die Heppenheimer Altstadtlaternen kamen. Erzählt werden weitere kindgerechte Geschichten aus Heppenheim und der Region, wie die vom mutigen Geisterhund Melampus oder den würstchenverrückten Riesen vom Felsenmeer.

Treffpunkt ist am Kurfürstenplatz. Die Teilnahmegebühr beträgt 3 € pro Kind und 6 € für die Begleitperson. Eine Voranmeldung ist notwendig.

Weitere Termine für öffentliche Kinderführungen in den Herbstferien:
06.10.2020 - 15:00 Uhr Kinderstadtführung
06.10.2020 - 19:30 Uhr Kinderlaternenführung (8-12 Jahre)
07.10.2020 - 15:00 Uhr Kinderstadtführung
08.10.2020 - 15:00 Uhr Kindermühlenführung
09.10.2020 - 19:30 Uhr Kinderlaternenführung (4-8 Jahre).

Es gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln während der Führungen. Weitere Informationen und Anmeldung bei der Tourist Information unter Tel. 06252 13-1171/1172.



Wie kaum eine andere Region bietet die Bergstraße eine Bausubstanz des 19. Jahrhunderts - und zwar in noch vorhandenen zusammenhängenden Straßenzügen. Das sonnige Klima, die naturnahe Lage, Obst- und Weinbau sowie die vielen historischen Fachwerkhäuser zogen wohlhabende Privatiers und Finanziers nach Heppenheim. Dies waren die perfekten Rahmenbedingungen für zwei Architekten, deren Namen auch heute noch für die Reformarchitektur an der Bergstraße und über deren Grenzen hinaus stehen: Heinrich und Georg Metzendorf. In seinem charakteristischen Heimatstil entwarf Heinrich Metzendorf mehr als 370 Landhäuser und Villen, überwiegend an der Bergstraße. Dies brachte ihm den Namen „Baumeister der Bergstraße“ ein. Sein Bruder Georg erreichte als ein Wegbereiter des sozial-humanen Wohnungs- und Städtebaus international Anerkennung.

Am 18. Oktober 2020 um 10:30 Uhr steht erneut eine öffentliche Stadtführung unter dem Motto „Auf den Spuren der Architekten Metzendorf“. Die ca. zweistündige Führung soll das Leben und Wirken von Georg und Heinrich Metzendorf anschaulich und erlebbar machen. Stationen sind u.a. im Höhnschen Villenviertel, im Villenviertel um den Feuerbachplatz, am Halben Mond und am ehemaligen Kaufhaus Mainzer.

Treffpunkt ist am Marktplatz. Die Teilnahmegebühr beträgt 6 € pro Person. Eine Voranmeldung ist notwendig. Es gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln während der Führung. Weitere Informationen und Anmeldung bei der Tourist Information unter 06252 13-1171 /-1172.

Während der Heppenheimer Musikwochen finden seit vielen Jahren zahlreiche kulturelle Veranstaltungen aus den unterschiedlichsten Sparten statt. Erfreulicherweise ist es trotz Corona Pandemie in diesem Jahr gelungen, ein kleines aber feines Programm zusammenzustellen.

Im Zeitraum vom 06.11. – 27.12.2020 sieht das Programm hochklassige Livemusik vor: Forum Kultur präsentiert das Violinduo „Twiolins“ in der Kammerkonzertreihe, sowie Jazzevents mit „Subsystem“, dem „Julia Pellegrini Quartett“ und „Tony Lakatos & Ferenc Snétberger“. Die Weinheimer Veranstalter „Musical for Events“ führen die musikalische Komödie „Ganz oder gar nicht“ dreimal im „Halben Mond“ auf. „Kultur Halber Mond“ präsentiert einen Evergreen-Schlagerabend mit „Sing, Baby, Sing“ im Ballsaal. In der Christuskirche spielt das Duo Judith Portugall/Flöte und Matthias Jakob/Gitarre ein „Konzert bei Kerzenschein“. Das Special zum Jahresabschluss und den derzeitigen Abschluss der Musikwochen 2020 gestalten „My LadySwing“ auf Einladung von Forum Kultur im „Gossini“. Chorkonzerte können in diesem Jahr bedauerlicherweise nicht stattfinden.

Das Eröffnungskonzert am Freitag, 06.11.2020 wird präsentiert vom Stadtmarketing der Stadt Heppenheim. Eingeladen wurde das Duo „Die Wolpertinger“ mit den Ausnahmemusikern Adax Dörsam und Matz Scheid. Das Musik-Comedy-Projekt agiert dank der gitarristischen Fähigkeiten von Adax Dörsam auf höchstem musikalischem Niveau. Dazu kommen Stimme und Entertainer-Qualitäten eines Matz Scheid – und fertig ist das unterhaltsame wie anspruchsvolle Wolpertinger-Konzept. Ob amerikanischer Folksong, Bayrische Moritat, swingender Zigeuner-Jazz, mitreißender Country-Folk oder ein Stück aus der eigenen Feder im Kurpfälzer Dialekt – Dörsam und Scheid haben ihren eigenen Stil entwickelt und klingen so immer authentisch. Das Konzert ist eingebunden in den 2020 verlängerten „Kultursommer Südhessen“ (gefördert vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, unterstützt von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen).

Sitzplatztickets gibt es ab sofort und solange der Vorrat reicht beim Stadtmarketing der Stadt Heppenheim, Tel. 06252 13-1242. Die Personenzahl ist begrenzt, Inhaber der Ehrenamts- oder Heppenheim-Karte haben freier Eintritt, solange freie Plätze vorhanden sind (frühzeitige Anmeldung ist erforderlich).

Programmübersicht nur online
Im Laufe der Musikwochen können gerne noch Konzerte weiterer Veranstalter nachgemeldet werden, sobald sie Planungssicherheit zur Durchführung ihrer Konzerte haben. Daher lohnt es sich, immer wieder einen Blick auf den aktuellen Stand des Programms auf der städtischen Homepage (www.heppenheim.de) zu werfen. Bei Änderungen oder Absagen wird der aktuelle Stand zeitnah erfasst.

Auf den Druck der Programmbroschüre „Notenheft“ wird in diesem Jahr verzichtet. Um flexibel auf Änderungen bei den Konzerten reagieren zu können, wird die jeweils aktuelle Programmübersicht auf der Homepage www.heppenheim.de unter der Sparte Heppenheim erleben / Veranstaltungen / Musikwochen sowie im Monatsveranstaltungskalender November der Kreisstadt Heppenheim mit einer Sonderseite veröffentlicht.

Kontakt für die Nachmeldung von Konzerten, Änderungshinweise und Auskünfte zum Musikwochenprogramm 2020:

Magistrat der Kreisstadt Heppenheim, Stadtmarketing
Tel.: 06252 13-1242 | Fax: 06252 13-1233 | E-Mail: diehl(at)stadt.heppenheim.de



 
 

Wie bereits in den letzten Jahren, hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu der Umweltkampagne „Sauberhaftes Hessen“ ausgerufen. Rund 140 Heppenheimerinnen und Heppenheimer sind dem Aufruf gefolgt und haben letzten Samstag, trotz Regenwetter, an der Aktion „Sauberhafter Herbstputz“ teilgenommen. An vielen Stellen des Stadtgebietes haben sie große Mengen an Müll eingesammelt. Abgerundet wurde der Einsatz mit einem wohlverdienten Helferessen im Jugendzentrum Oase.
 
Ein großes Dankeschön für die tatkräftige Unterstützung geht an die folgenden Beteiligten:

Rotary Club Bensheim-Heppenheim,Katholischer Deutscher Frauenbund Zweigverein Heppenheim, Turnverein Sonderbach,Praxis Hubrich, Familie Skriboleit,Hutzelschweizer Fastnacht, Familie Stadler,Familie Steffen, Familie Becker, Malteser Hilfsdienst e.V., Frau Lohmann,CDU Fraktion,Angelsportverein Petri Heil,Familie Schül,Partei Mensch Umwelt Tierschutz,Kleintierzuchtverein HP e. V.,Familien Gerner und Zamorano,Aero-Club Heppenheim,Schwimmclub Heppenheim,Judoverein Heppenheim,Freie Wähler Heppenheim,SPD Fraktion Heppenheim,Tennisclub Kirschhausen e.V.
DPSG Pfadfinder HP,Kamyar Mirzaian Moghaddam ,Herr und Frau Nayyer
 
 

Die Boris Suchanek Stiftung lobt einen Preis für Menschen aus, die sich in besonderem Maße für andere einsetzen. Um solche Menschen zu finden, bittet der Stiftungsträger um Vorschläge aus der Bevölkerung.
 
Zweck der Stiftung ist die „Förderung und Unterstützung herausragender Hilfsaktionen zur Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, die Pflege alter oder kranker Menschen in Heppenheim und der nahen Umgebung, insbesondere im Rahmen der städtischen Sozial- und Altenhilfe“. Die Stiftung fördert u.a. das bürgerschaftliche Engagement „zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke“, wobei der „Unterstützung bei der Ausbildung junger Menschen“ besonderes Gewicht zukommt. Das Engagement zur „Förderung von Kunst und Kultur“ sowie „zur Unterhaltung von kirchlichen Einrichtungen und karitativer Organisationen“ wird ebenfalls gefördert.
 
Die Stiftung basiert auf dem Vermögen des 1992 verstorbenen Boris Suchanek. Jährlich wird ein Preis vergeben.
 
Da viele Menschen, die sich für andere engagieren, ihre Arbeit für selbstverständlich halten, wirken sie oft im Hintergrund. Ihre Tätigkeit wird nur selten öffentlich bekannt. Daher sind die Verantwortlichen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen um Personen ausfindig zu machen, die für eine Preisverleihung in Frage kommen könnten.
 
Bis zum 20. Oktober 2020 können Personen für den Boris-Suchanek-Preis vorgeschlagen werden. Vorschläge sollten schriftlich (auch per E-Mail möglich) unter Angabe einer kurzen Begründung an folgende Adresse eingereicht werden:
 
Magistrat der Kreisstadt
Allgemeine Verwaltung
Großer Markt 1
64646 Heppenheim
E-Mail: info(at)stadt.heppenheim.de